Einmalige und ratierliche Geldanlage?

Einmalige und ratierliche Geldanlage?

Unter dem Begriff "ratierliche Geldanlage" ist eine Art Geldanlage, die als Gegensatz zur "einmaligen Geldanlage" steht, zu verstehen. Einmalige Geldanlage meint allgemein "in einer Geldsumme", ratierliche Geldanlage meint allgemein "in Raten" bzw. "in Rentenform". Dabei kann es bei der ratierlichen Geldanlage sowohl um eine ratierliche Einzahlung (gegenüber einer Einmaleinzahlung) als auch um eine ratierliche Auszahlung (gegenüber einer Einmalauszahlung) handeln. Es gibt allerdings zahlreiche Kombinationen der Geldanlagen, je nach der Form deren Einzahlung (einmalig oder ratierlich) und deren Auszahlung (einmalig oder ratierlich). Es gibt zahlreichen Formen Geldanlangen, bei denen nur eine Einmaleinzahlung und auch nur eine Einmalauszahlung möglich sind. Das populärste Beispiel dafür ist der althergebrachte Sparbrief. Ein Sparbrief wird gekauft, welches eine Einmaleinzahlung ist und wenn er fällig ist, wird er dem Inhaber ausgezahlt, welches eine Einmalauszahlung ist.

Es gibt wiederum Geldanlangen, bei denen nur eine ratierliche Einzahlung und auch nur eine ratierliche Auszahlung möglich sind. Das populärste Beispiel dafür ist die gesetzliche Rentenversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung kann nur ratierlich eingezahlt und auch nur ratierlich ausgezahlt werden. Es gibt auch weitere Formen Geldanlagen, bei denen sowohl eine Einmaleinzahlung bzw. eine ratierlichen Einzahlung als auch eine Einmalauszahlung bzw. eine ratierliche Auszahlung möglich ist. Beispiel private Kapitallebensversicherung: die Einzahlung erfolgt dabei ratierlich, die Auszahlung kann jedoch wahlweise entweder in der Form einer Einmaleinzahlung oder in der Form einer ratierlichen Auszahlung erfolgen. Bei der privaten Kapitallebensversicherung sind aber auch Kombinationen der beiden Auszahlungsformen möglich.

Die Ablaufleistung kann über eine Einmaleinzahlung und eine anschließende ratierliche Auszahlung (Leibrente) erfolgen. Diese Möglichkeiten bestehen ebenfalls bei anderen Finanzprodukten, wie zum Beispiel bei der privaten Rentenversicherung, sowie bei den Investmentsparplänen, kurzum bei Finanzprodukten, die generell als eine Einmalauszahlung geleistet werden. Beispiel Sofortrente: bei dieser Geldanlage wird eine Einmaleinzahlung geleistet, die Auszahlung ist eine sofort beginnende Leibrente (ratierliche Auszahlung). Beispiel Auszahlungsplan (auch Entnahmeplan): der Anleger leistet eine Einmaleinzahlung und bekommt dafür eine vertraglich festgelegte ratierliche Auszahlung. Dabei kann er zwischen einem Auszahlungsplan mit Kapitalverzehr und einem Auszahlungsplan ohne Kapitalverzehr wählen.

Bei der Form Auszahlungsplan mit Kapitalverzehr ist die eingezahlte Summe irgendwann verzehrt, bei der Form Auszahlungsplan ohne Kapitalverzehr bleibt sie erhalten. Die ratierlichen Auszahlungen können je nach Vertrag monatlich oder auch jährlich erfolgen. Erwähnt sei die Riesterrente, bei der je nach Vertrag auch eine Einmaleinzahlung (max. 30% des gesamten angesparten Betrags) mit einer ratierlichen Auszahlung kombiniert werden kann. Beispiel Ratensparvertrag: zahlt der Anleger in Investmentfonds ein, profitiert er durch Gewinnbeteiligung über Ausschüttungen und zudem durch Kurssteigerung. Ein positiver Effekt beim Fondssparplan ist die Chance, Kursverluste durch Kursgewinne des jeweiligen Fonds ausgleichen zu können.

Fazit: jeder Anleger kann sich die Geldanlage von vornherein deren Form nach aussuchen, als eine ratierliche oder als eine einmalige Geldanlage. Oder aber er kann bei einer Geldanlage, die so flexibel ist, dass er zwischen den beiden Formen (einmalig oder ratierlich) wählen kann, seine Anlage ganz individuell gestalten.

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