Eine Bankauskunft darf nur erteilt werden, wenn der private Kontoinhaber einer solchen ausdrücklich zugestimmt hat. Diese Zustimmung wird in der Regel durch einen möglichen Kreditgeber eingeholt und wird durch das Ankreuzen eines entsprechenden Feldes auf dem Formular erteilt. Die Genehmigung zu einer Bankauskunft kann auch online gegeben werden. Grundsätzlich ist es möglich, die Zustimmung zu einer Bankauskunft nicht zu erteilen; in den meisten Fällen führt dieses Verhalten aber dazu, dass der Kreditantrag oder die gewünschte Kreditkarte ohne weitere Prüfung abgelehnt wird. Somit ist die Verweigerung der Zustimmung zu einer Bankauskunft nicht zielführend. Eine Bankauskunft enthält deutlich weniger Informationen, als viele private Bankkunden vermuten. Insbesondere sind in ihr keine konkreten Angaben über die Höhe des Vermögens sowie der möglichen Schulden enthalten.
Vielmehr beschränkt sie sich darauf, die bestehende Geschäftsbeziehung zu bestätigen und gibt zusätzlich an, ob die entsprechenden Konten vereinbarungsgemäß geführt werden. Wichtig zu wissen ist, dass eine Überziehung des Girokontos als nicht ordnungsgemäße Kontoführung verstanden wird, diese Bewertung gilt selbstverständlich nicht für die Inanspruchnahme des vereinbarten Kreditrahmens. Weitere Inhalte einer Bankauskunft sind Angaben über den Immobilienbesitz des Kunden sowie eine allgemeine Bewertung hinsichtlich dessen Kreditwürdigkeit. Überwiegend ältere Bankkunden scheuen sich, die Erlaubnis zu einer Bankauskunft zu geben, da auf diese Weise ihre Hausbank erfährt, dass ihr Kunde Leistungen auch bei einem anderen Geldinstitut angefragt hat.
Dieser Einwand lässt sich leicht entkräften, da es heute üblich ist, Angebote auf dem gesamten Markt einzuholen. Zudem werden Bankauskünfte bei den meisten Geldinstituten von einer darauf spezialisierten Fachabteilung und nicht durch den Kundenberater erstellt. In der Realität wird nicht jede erteilte Erlaubnis zum Einholen einer Bankauskunft tatsächlich umgesetzt. Einige Energieversorger lassen zwar die Erlaubnis erteilen, holen die entsprechende Auskunft aber nur in Ausnahmefällen ein. Ein Grund für dieses Verhalten besteht darin, dass eine Nichterteilung der geforderten Genehmigung als Indiz für eine schlechte Bonität des zukünftigen Kunden gewertet wird. Einige Versandhäuser lassen sich die entsprechende Genehmigung bei jeder Erstbestellung geben, nutzen sie aber nur, wenn der Bestellwert eine höhere Summe erreicht.
Im Geschäftskundenbereich werden an die Erteilung einer Bankauskunft geringere Ansprüche als im Privatkundensektor gestellt. Diese darf grundsätzlich erteilt werden, sofern der Bankkunde ihr nicht ausdrücklich widersprochen hat. Ein Widerspruch ist jederzeit erlaubt und bindend, er hat bei Firmenkunden jedoch noch größere negative Auswirkungen auf die Bewertung der Kreditwürdigkeit als bei Privatpersonen. Aus den genannten Gründen ist die Verweigerung der Einwilligung in eine Bankauskunft zwar möglich, sie kann dem Kunden auf Grund negativer Folgen jedoch nicht empfohlen werden.