Einzugsermächtigung zur Prämienabbuchung kündigen

Einzugsermächtigung zur Prämienabbuchung kündigen

Statistisch betrachtet gehören die Deutschen zu den am besten versicherten Einwohnern in Europa. Jeder Bürger zahlt einen durchschnittlichen Beitrag von rund 2.000 Euro im Jahr, sodass die durchschnittliche Versicherungsprämie mehr als 150 Euro im Monat beträgt, wenn sämtliche Versicherungen zusammengerechnet werden. Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung als ohnehin gesetzlich vorgeschriebene Versicherung haben viele Bürger inzwischen eine Privathaftpflichtversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Hausratversicherung und mitunter noch einige weitere Versicherungen. Was die Zahlung der Versicherungsprämie betrifft, so gibt es hier verschiedene Zeitpunkte, an denen die Zahlung fällig ist. Die meisten Versicherer bevorzugen, dass die Zahlung der Versicherungsprämie einmal im Jahr erfolgt, und zwar möglichst im Voraus.

Allerdings ist die jährliche Zahlungsweise bei vielen Kunden nicht sehr beliebt, da hier bei einigen Versicherungen dann auf einen Schlag eine sehr hohe Summe zu zahlen wäre. Aus dem Grunde wird bei vielen Versicherungen alternativ zum jährlich zu zahlenden Beitrag vereinbart, dass die Versicherungsprämie auch vierteljährlich oder sogar monatlich erfolgen kann. Üblich ist die monatliche Zahlung inzwischen beispielsweise bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Kapitallebensversicherung oder bei der privaten Rentenversicherung. Nicht nur, was den Zeitpunkt der Zahlung angeht, sondern auch beim Weg der Zahlung gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Dabei kommt es beim Zahlungsweg sicherlich auch darauf an, wie häufig der Beitrag zu zahlen ist. Während ein jährlich zu zahlender Beitrag zum Beispiel auch per Überweisung bezahlt werden kann, empfiehlt sich bei einem vierteljährlich oder monatlich zu zahlendem Beitrag eher der Dauerauftrag oder als Alternative auch die Einzugsermächtigung. Der Lastschrifteinzug ist für den Versicherten ohnehin der bequemste Weg, die fällige Versicherungsprämie zu zahlen. Damit der Versicherer die Prämien per Lastschrift einziehen darf, muss der Versicherte dem Versicherer eine Einzugsermächtigung erteilen. Dieses kann direkt bei Abschluss des Versicherungsvertrages geschehen.

Bei dieser Einzugsermächtigung handelt es sich nahezu immer um eine widerrufliche Ermächtigung. Der Kunde kann dem Versicherer die Erlaubnis also jederzeit wieder entziehen, von seinem Konto Geld abbuchen zu dürfen. Wer die Einzugsermächtigung zur Prämienabbuchung kündigen möchte, muss in dem Zusammenhang normalerweise auch keine Kündigungsfristen einhalten. Allerdings muss in diesem Fall darauf geachtet werden, falls nicht auch gleichzeitig die Versicherung als solche gekündigt werden soll, dass der Versicherer den Beitrag dann künftig nicht mehr automatisch abbuchen wird, und der Versicherte sich daher selbst um die Zahlung der Prämie kümmern muss.

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