Emittentenrisiko bei Anleihen, Aktien und Fonds in der Betrachtung

Emittentenrisiko bei Anleihen, Aktien und Fonds in der Betrachtung

Die Produkte, die am Finanzmarkt angeboten werden, werden von den Fachleuten gerne in verschiedene Gruppen eingeteilt. Ein Kriterium für diese Einteilung ist auch die Sicherheit, die die jeweiligen Finanzprodukte aufweisen. So gibt es einerseits extrem sichere Produkte, wie zum Beispiel das Tagesgeld oder Spareinlagen, während auf der anderen Seite natürlich auch relativ riskante bzw. spekulative Produkte am Markt vorhanden sind, wie zum Beispiel Optionen oder Zertifikate. Vor allen Dingen Tagesgelder, Festgelder und Spareinlagen werden von nahezu allen Experten empfohlen, falls der Anleger eine besonders sichere Geldanlage haben möchte. Leider wird in diesem Zusammenhang oftmals vergessen zu erwähnen, dass auch diese relativ sicheren Geldanlagen fast immer mindestens ein Risiko aufweisen, nämlich das Emittentenrisiko.

Es sind nämlich im Prinzip nur die offenen Fonds, die ein solches Emittentenrisiko nicht aufweisen, da die Fondsanteile des jeweiligen Anlegers getrennt vom Fondsvermögen verwahrt werden und somit auch nicht in eine etwaige Insolvenzmasse einfließen würden. Bei praktisch allen anderen Geldanlagen existiert hingegen ein Eckemittentenrisiko, auch bei den so sicheren Spareinlagen und Tagesgeldern. Das Emittentenrisiko beinhaltet, dass der Gläubiger der jeweiligen Anlage, also der Anleger, eventuell sein Kapital verliert, falls das kontoführende Institut insolvent werden sollte. Muss also die Bank XY Insolvenz anmelden, dann ist es kaum von Bedeutung, dass der Kunde sein Geld auf einem doch so sicheren Tagesgeldkonto angelegt hatte.

Allerdings gibt es dennoch deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Geldanlagen, was die Höhe des Emittentenrisikos angeht. Bei drei Anlageformen ist es nämlich so, dass das Emittentenrisiko hier von gesetzlicher Seite aus bis zu 100.000 Euro Guthaben je Kunde abgesichert ist, was unter dem Begriff gesetzliche Einlagensicherung bekannt ist. Zwar existiert das Emittentenrisiko grundsätzlich auch hier, jedoch springen die Einlagensicherungsfonds dann ein, falls das Institut insolvent werden sollte und das Guthaben der einzelnen Kunden 100.000 Euro nicht überschreitet. Oberhalb dieses Gutscheins besteht aber auch hier ein Emittentenrisiko, welches dann nicht gesichert ist, falls nicht auch noch zusätzlich eine private Einlagensicherung vorhanden ist.

Die drei Anlageformen, für die diese gesetzliche Einlagensicherung gilt, sind Spareinlagen, Festgelder und Tagesgelder. Darüber hinaus sind auch die Guthaben auf Sichteinlagen, also auf Girokonten, sicher, wobei es sich hier natürlich nicht um eine klassische Anlageform handelt. Bei allen anderen Anlageformen, bis auf die bereits erwähnten offenen Fonds, kann das Emittentenrisiko mitunter relativ hoch sein. Dies trifft zum Beispiel auf Aktien, viele Anleihen und auch Zertifikate zu. Darüber hinaus weisen alle Formen der Derivate, wie zum Beispiel Optionen oder Futures, ebenfalls neben dem ohnehin vorhandenen Kursrisiko ein Emittentenrisiko auf.

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