In den Medien wird oftmals vom sogenannten Aktienmarkt gesprochen. Gemeint ist damit in aller Regel die Wertpapierbörse, an der Aktien, Renten und andere Wertpapiere gehandelt werden können. Die meisten Anleger, die schon einmal in Aktien investiert haben, sind es gewohnt, diese Wertpapiere an der Börse zu handeln. Der jeweilige Handel besteht dann entweder aus einem Kauf oder aus einem Verkauf bereits vorhandener Wertpapiere. Wer erstmals in Aktien investieren möchte, der sollte sich zunächst etwas näher mit dem Aktienhandel und somit mit der Börse beschäftigen. Es gibt durchaus einige Regeln, die bekannt sein sollten. Darüber hinaus ist es wichtig, dass sich Anleger mit den Gepflogenheiten auseinandersetzen, die der Börsenhandel in Deutschland und weltweit beinhaltet. Dazu gehört beispielsweise, dass sich Anleger mit den verschiedenen Orderarten auskennen und wissen, welche Angaben sie machen müssen, falls sie Aktien kaufen oder verkaufen möchten.
Der Aktienmarkt ist in Deutschland nicht die einzige Möglichkeit, wie interessierte Anleger Aktien kaufen oder verkaufen können. Darüber hinaus gibt es alternativ nämlich auch den sogenannten außerbörslichen Handel, der in der Fachsprache auch als „Over-the-counter“ (OTC) bezeichnet wird. Der Name ist hier Programm, denn beim außerbörslichen Handel findet der Kauf oder Verkauf der Aktien eben nicht über die Börse statt, sondern auf direktem Wege zwischen den zwei Handelspartnern. Bei diesen Partnern handelt es sich fast ausschließlich entweder um Banken oder Broker, die Aufträge direkt im Auftrag auf Anweisung ihrer Kunden ausführen.
Dieser außerbörsliche Handel hat zum einen den Vorteil, dass die Ausführung der Orders meistens sehr schnell durchgeführt wird. Zum anderen ist es so, dass die Börsenplatzgebühren natürlich wegfallen, da die Börse als Handelsplatz nicht mit einbezogen wird. Wie eingangs erwähnt, sollten sich Anleger zunächst immer mit dem Handel an den Börsen beschäftigen, bevor sie sich für den Kauf einer Aktie entscheiden. Wichtig ist zum Beispiel, dass Kaufaufträge und auch Verkaufsaufträge möglichst ein Limit beinhalten sollten. Gibt der Kunde nämlich kein Limit vor, werden Aktienkäufe „billigst“ und Verkäufe „bestens“ durchgeführt.
Im Zweifelsfall kann dies dazu führen, dass der Kunde bei einem Kauf deutlich mehr Kapital aufwenden muss, als er eigentlich ausgeben wollte. Der Aktienkurs steht nämlich erst mit Zeitpunkt des durchgeführten Kaufes fest, sodass es teilweise böse Überraschungen geben kann, die sich jedoch mit einem vorgegebenen Limit vermeiden lassen. Notiert die Aktie beispielsweise vor dem Kauf bei 20,40 Euro, könnte der Anleger ein Limit von 20,90 Euro vorgeben. Damit wäre er sicher, dass er keinesfalls mehr als 20,90 Euro für eine Akte zahlen muss. Notiert der Kurs über diesem Limit, wird der Kauf erst dann ausgeführt, wenn der aktuelle Aktienkurs sich wieder unterhalb des Limits bewegt.