Festgeld Absicherung bei deutschen Banken durch den Einlagensicherungsfonds

Festgeld Absicherung bei deutschen Banken durch den Einlagensicherungsfonds

Nicht erst seit der kürzlich sichtbar gewordenen Bankenkrise befinden sich die Einlagen von Bankkunden in Gefahr, wegen Verlusten oder gar der Insolvenz der Banken verlustig zu werden. Und doch wird vielen Bankkunden erst jetzt durch die Berichterstattung der Medien, und gerade auch angesichts von Bildern wie zum Beispiel denen aus London, wo hunderte Bankkunden in Panik versuchten ihre Einlagen zu retten, bewusst, dass bei Banken nie absolute Einlagensicherheit herrschen wird und Verluste auftreten können. Um diesem Misstrauen der Kunden zu begegnen und Einlagen im Notfall sichern zu können, sind heutzutage nahezu alle Banken Mitglieder in so genannten Einlagensicherungsfonds. Dabei handelt es sich um freiwillige Sicherungssyteme der Banken, die die Einlagen der Kunden im Falle hoher Abschreibungen oder gar der Insolvenz schützen sollen.

Mithin handelt es sich um privatrechtliche Ergänzungen zu den ohnehin bestehenden gesetzlichen Regelungen des Einlagensicherungsgesetz und Anlegerentschädigungsgesetz. Dabei ist zunächst festzuhalten, dass diese Art der Sicherung ausschließlich für so genannte Einlagen gilt. Insbesondere erfasst wird damit auch der Oberbegriff der Termineinlagen. Dabei handelt es sich um bestimmte Geldanlagen, die für eine genau befristete Anlagezeit bei der Bank genutzt werden. Ein sehr populärer Unterfall dieser Termineinlagen ist vor allem das Festgeld, wo Gelder auf eine vorher fest bestimmte Zeit angelegt werden, eine vorzeitige Verfügung also nicht möglich ist. Dies trägt in besonderem Maße zu dem Bedürfnis der Einlagensicherung durch die entsprechenden Fonds bei.

Schließlich kann ein Anleger, der Festgeldanlagen bei einer Bank hat, die droht in die Insolvenz zu fallen, nicht einfach die Auflösung der Anlage beantragen. Vielmehr würde er seiner Anlagen verlustig werden. Dass dies nicht der Fall sein kann ist klar. Insofern sind also besonders Festgelder bei deutschen Banken durch den Einlagensicherungsfonds abgesichert. Dies verstärkt den Charakter des Festgeldes als durchaus sichere Anlage. Dabei funktioniert das Sicherungssystem des Einlagensicherungsfonds denkbar einfach. Die verschiedenen Banken sind hier Gesellschafter beziehungsweise Teilhaber an dem Fonds. Abhängig von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel dem Umsatz oder der Höhe des Eigenkapitals, zahlen die Banken jährlich einen bestimmten Betrag an den Fonds.

Sollte nun eine der Banken, die Mitglied dieses wohlgemerkt freiwilligen Systems ist, insolvent werden, können die Forderungen der Anleger an die Bank aus dem Kapital dieses Fonds befriedigt werden. Dementsprechend ist das besagte Kapital des Einlagensicherungsfonds auch denkbar hoch. In der Praxis resultiert daraus eine drastisch hohe Sicherungsgrenze, die im Ergebnis wohl zwischen 25 und 35 % des entsprechenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank liegt. Das bedeutet im Ergebnis, dass bei einer Bank mit einem haftenden Kapital von 100 Millionen Euro, was in der Praxis nicht viel ist, jede einzelne Anlage eines jeden Kunden mit 25 bis 35 Millionen Euro abgesichert ist. Verluste sind auf diese Weise sehr unwahrscheinlich. Allerdings sind nicht alle Banken Mitglieder in entsprechenden freiwilligen Fonds.

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