Festgeld kündigen ist nur zum Ende der Laufzeit möglich

Festgeld kündigen ist nur zum Ende der Laufzeit möglich

Festgeldkontos bieten sichere und relativ gute Zinseinkünfte, da die Geldbeträge über einen festgelegten Raum angelegt wurden. Daher ist eine Festgeldanlage nur sinnvoll, wenn der Anleger sicher ist, über einen bestimmten Zeitraum dieses Geld nicht zu benötigen. Nur dann macht die Festgeldanlage Sinn. Ist man sich nicht sicher, ob ein Geldbetrag im Laufe der Anlagephase benötigt wird, sollte man die Tagesgeldanlage zum Erhalt der Liquidität in Betracht ziehen. Wer Festgeldanlagen tätigen möchte, sollte sich gegebenenfalls auch eine relativ kurze Anlagezeit beschränken. 30 oder 60 Tage als Anlagezeit können somit Zinserträge bringen und dabei eine relativ kurzfristige Liquidität ermöglichen. Eine längerfristige Festgeldanlage kann im Geldbedarfsfall sehr unangenehm sein, wenn einerseits finanzieller Bedarf besteht, andererseits fest angelegtes Geld nicht im Zugriff ist. Eine Kündigung von Festgeldanlagen ist nämlich nur zum Ende der vereinbarten Laufzeit möglich.

Im Regelfall handelt es sich bei der Anlage von Festgeldern um Geldbeträge von 5.000 Euro und mehr. Da der Zinssatz sich mit der Höhe der Geldanlage verbessert, macht eine große Summe hier einen größeren Zinsgewinn aus. Oftmals ist es auch so, dass sich Banken gerade bei relativ hohen Geldanlagen hinsichtlich der Zinssätze auf Verhandlungen mit Kunden einlassen. Auch wenn der Zinsertrag für Festgeldanlagen relativ hoch ist, eignet sich diese Anlageform nicht als Daueranlage. Tagesgeldkonten erweisen sich als flexibler, da der Kunde hier jederzeit die Möglichkeit hat, an sei Geld zu gelangen, zumal diese auch eine vergleichbare Verzinsung wie eine Festgeldanlage bringen.

Wichtig zu wissen ist, dass auch beim Ablauf der Festgeldanlage eine Kündigung geschrieben werden muss, denn geschieht dies nicht, werden die entsprechenden Festgeldanlagen automatisch nach Ablauf der Anlagezeit wieder festgelegt. Im Falle des Ausbleibens der Kündigung erfolgt die erneute Anlage dann genau für den gleichen Zeitraum, der bereits bei der Erstanlage vereinbart wurde. Die Regel lautet also, dass die Anlage stets erneut erfolgt, so lange der Anleger keine Kündigung ausspricht. Der Kunde muss also Fristen klar einhalten, ansonsten befindet sich die Bank im Recht, wenn sie mit dem Geld nach Ablauf der Festschreibung eine erneute Festanlage bewirkt. Wer sich zur Kündigung seiner Festgeldanlage entschließt, sollte nicht nur den Zeitpunkt berücksichtigen, um eine erneute automatische Anlage zu verhindern. Weiterhin sollte im Schreiben, das die Kündigung ausspricht, auch das Konto angegeben werden, auf das die Auszahlung des Festgeldes einschließlich Zinsen erfolgen soll.

Die Bank hat rechtlich die Möglichkeit, die Kündigung ohne Angabe eines Kontos für die Überweisung als unausgesprochen zu betrachten und eine weitere automatische Anlage zu bewirken. Verbraucherzentralen mussten sich in der Vergangenheit schon mit solchen Fällen befassen und weisen Verbraucher auf ihre sogenannte Mitwirkungspflicht hinsichtlich der Kündigung der Festgeldanlage hin. Verbraucherzentralen verweisen dabei auf Fälle, in denen die Banken die Kündigung von Festgeldanlagen nicht akzeptierten und argumentierten, es habe keine mangels Referenzkontonennung keine Möglichkeit gegeben, dem Kunden seine Festgeldanlage zukommen zu lassen.

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