Automobile gehören im direkten Vergleich zu den teuersten Konsumgütern und werden daher nur in den seltensten Fällen vollständig aus liquidem Eigenkapital gekauft. Vielmehr haben sich hier verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten entwickelt, die dem Kunden den Kauf des Autos ohne große Kapitalreserven ermöglichen. Geläufig ist dabei in der wirtschaftlichen Realität besonders das Leasing und die Finanzierung im engeren Sinne, zum Beispiel durch einen Ratenkredit mit Zinsbelastung. Aktuell ist wohl das Leasing die beliebtere der beiden Möglichkeiten, hauptsächlich da Leasingraten in der Regel günstiger sind als die Tilgungsraten eines Ratenkredits. Dabei wird in der Regel vergessen, dass die Finanzierung im Vergleich mit dem Leasing letztlich für den Kunden vorteilhaft ist, insbesondere wenn die Finanzierungszinsen gering sind. Im folgenden sollen daher die Vorteile der Finanzierung gegenüber dem Leasing beziehungsweise dessen Nachteile tabellarisch aufgeführt werden.
So ist etwa der erhoffte finanzielle Vorteil des Leasingkaufs, der im Wesentlich auf den niedrigeren Raten basiert, oftmals nur anscheinend vorhanden. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Fahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrages gekauft werden soll oder der Restwert aus einem anderen Grund übernommen wird. So berechnen die meisten Leasinggesellschaften bei der Kalkulation der monatlich anfallenden Leasingraten nicht den gesamten Wert des Fahrzeugs. Diese Praxis ermöglicht erst die oben genannten niedrigen Raten, weshalb diese Unternehmen konkurrenzfähig bleiben können. Allerdings wird der Differenzwert zwischen dem tatsächlichen und dem abgerundeten Wert durch einen entsprechend hohen Restwert des Fahrzeugs ausgeglichen.
In diesem Fall zahlt der Käufer also eine wesentlich höhere Summe als dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs zu diesem Zeitpunkt entsprechen würde. Darüber hinaus sind die Leasingraten auch nicht wie von Laien oftmals angenommen in jedem Fall von der Steuer absetzbar. Diese Möglichkeit besteht allein bei Unternehmen oder Gewerbetreibenden, die die Raten in der Regel als Werbungskosten absetzen können, nicht aber bei privaten Personen. Ein wesentlicher Nachteil des Leasingvertrages liegt hingegen in seiner rechtlichen Gestaltung. So zahlt der Kunde hier zwar Raten, allerdings für ein Automobil, welches ihm nicht gehört. Vielmehr darf er dieses lediglich benutzen und ist dabei an ein strenges Regime gebunden, welches ihm von dem verkaufenden Unternehmen, dem das Auto schließlich gehört, auferlegt wird.
Dem entspricht es etwa auch, dass der Käufer alle aus der Nutzung des Fahrzeugs entstehenden Risiken trägt. Hat das Fahrzeug also etwa einen Totalschaden muss der Leasingnehmer den vollen Preis bezahlen, bekommt dafür aber kein Auto. Anders ist dagegen die Ausgestaltung beim Ratenkauf. Trotz gegebenenfalls vorhandener Eigentumsvorbehalte oder ähnlicher Rechte kann sich der Käufer grundsätzlich als Eigentümer des Fahrzeugs fühlen. Er kann also Modifikationen vornehmen, es verleihen oder beliebig damit verfahren. Darüber hinaus ist der Leasingnehmer auch stets vertraglich gebunden. Er kann das Fahrzeug also nicht einfach zurückgeben oder verkaufen. Vielmehr ist er verpflichtet, die anfallenden Leasingraten über die gesamte Vertragslaufzeit zu erbringen, unabhängig von seiner Vermögenssituation.