Nachdem der Immobilienmietkauf einige Jahre eher in den Hintergrund getreten ist, kommt diese Form des Erwerbs einer Immobilie wieder aus seinem Schattendasein zurück. Der Immobilienmietkauf ist geeignet eine Immobilie zu erwerben, wenn der Mieter/Käufer in einer Position ist, da er von den Banken wahrscheinlich kein Darlehen für die Finanzierung der Immobilie bekommt. Das sind junge Leute oder Selbstständige und Freiberufler, die kein regelmäßiges Einkommen nachweisen können. Einige Bauträger, Immobilienmakler aber auch Genossenschaften bieten den Immobilienmietkauf an. Dabei gilt ein einfaches Prinzip. Beim Immobilienmietkauf erwirbt der Käufer und Mieter bereits mit Zahlung der ersten Miete oder Rate das wirtschaftliche Eigentumsrecht an dem Haus oder der Wohnung, die er bezogen hat. Mit jeder Mietzahlung sinkt die Restschuld des Kaufpreises und nach einer im Vorfeld vereinbarten Zeit muss der Mieter/Käufer die gesamte Restschuld in Form einer abschließenden Rate bezahlen.
Bei diesen Angeboten steht oft keine Bank dazwischen, es wird keine Schufa abgefragt, es bedarf keinerlei Eigenkapital und auch nicht der Stellung von zusätzlichen Sicherheiten. Dementsprechend verlockend wirken die Immobilienmietkaufangebote gerade auf potenzielle Käufer einer Immobilie, denen es an nötigem Eigenkapital mangelt oder deren Schufa dazu führt, dass die Banken ein normales Hypothekendarlehen nicht gewähren würden. Doch bevor sich jemand vorschnell für ein solches Angebot interessiert und einen Vertrag unterschreibt, sollte es sich umfassend mit der Problematik des Mietkaufs auseinandersetzen. Die zu zahlenden Mieten/Raten sind in der Regel höher als eine normale Miete für eine Wohnung oder ein Haus. Der Mieter muss während dieser Zeit, in der eine Miete als Rate gezahlt wird, zusätzlich Geld zurücklegen, um zum gegebenen Zeitpunkt die hohe Schlussrate zahlen zu können.
Das heißt, Immobilienmietkauf bedeutet über eine lange Zeit eine monatliche Doppelbelastung, die nicht immer durchgestanden wird. Kann am Ende der vereinbarten Zeit die Schlussrate aus irgendwelchen Gründen nicht gezahlt werden, wird das sehr teuer oder der Traum von den eigenen vier Wänden platzt sogar. Mit einem Immobilienmietkauf verpflichtet sich der Mieter/Käufer, das vorerst gemietete Objekt zu einem genau fixierten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist zu kaufen. Aus diesem Grund muss der abzuschließende Mietvertrag auch ganz konkrete Regelungen für die Gestaltung des Kaufvertrages beinhalten. Verbraucherschützer empfehlen, einen Kaufvertrag in den Mietvertrag zu integrieren, damit der Anspruch des Mieters/Käufers auf das bezogene Mietobjekt rechtskräftig abgesichert wird.
Auch der Gang zum Notar wird empfohlen, damit der Notar den Immobilienmietkauf an das Grundbuchamt weiterleiten kann, muss der Kauf beurkundet werden. Beim Immobilienmietkauf übernimmt der Verkäufer/Vermieter die Funktion, die bei normalen Hypothekendarlehen die Banken übernehmen. Vertraglich muss abgesichert werden, was passiert, wenn sich aufgrund widriger Umstände die wirtschaftliche Lage des Käufers verschlechtert, er Raten nicht bezahlen kann usw. Da ist einiges zu beachten. Der vertraglich vereinbarte Immobilienmietkauf muss alle eventuellen Risiken abdecken, die sich bei Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf Seiten von Käufer und Verkäufer ergeben können.