Finanzierung einer Umschulung durch die Arbeitsagentur?

Finanzierung einer Umschulung durch die Arbeitsagentur?

Die Arbeitswelt hat sich im Laufe der letzten zwanzig bis dreißig Jahre gravierend gewandelt. War es in den Jahren davor noch üblich, eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren und dann zeitlebens häufig auch bei dem gleichen Arbeitgeber für das gesamte Arbeitsleben seine Brötchen zu verdienen, so haben sich in dieser Hinsicht deutliche Veränderungen ergeben. Längst arbeitet ein Großteil der Bevölkerung nicht mehr im ehemals erlernten Beruf. Das liegt an der Tatsache, dass viele Berufe, die vor 30 Jahren noch erlernt wurden, heute gänzlich unbedeutend geworden sind. Aber auch strukturelle Veränderungen in verschiedenen Regionen führen zu einer Abwanderung von ganzen Betrieben und so besteht dann in dieser Region nicht mehr der Bedarf nach Fachkräften eines bestimmten Berufszweiges. Aber auch die Technisierung von Arbeitsprozessen bringt es mit sich, dass Berufsbilder sich komplett verändern oder am Arbeitsmarkt keine Relevanz mehr haben.

So müssen einige Arbeitnehmer oder Personen, die derzeit beschäftigungslos sind, über grundlegende Veränderungen hinsichtlich ihrer Berufsausübung nachdenken. Das Wort Umschulung geistert da schnell durch den Kopf, denn auch die Interessen ändern sich und so ist der Arbeitnehmer oder auch der Arbeitssuchende von heute aufgrund der Veränderungen am Arbeitsmarkt auch bereit oder interessiert, einer völlig anderen Tätigkeit als der ursprünglich erlernten nachzugehen. Eine Umschulung ist aber nicht nur sehr zeitaufwendig, da sie häufig über mehrere Jahre läuft und zudem einer Ganztagsbeschäftigung nachkommt, auch wollen die regelmäßigen Kosten gedeckt werden, so dass ein Einkommen notwendig ist, welches aber nicht neben der Umschulung erzielt werden kann. Die Arbeitsagentur als Umschulungsfinanzierer kommt da häufig ins Gespräch.

Grundsätzlich ist es auch so, dass die ARGE Umschulungen finanziert. Aber leider eben nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wer sich in einem festen Arbeitsverhältnis befindet und auch auf absehbare Zeit nicht von Arbeitslosigkeit bedroht ist, fällt durch das Finanzierungsraster der ARGE von vorne herein durch. Hintergrund ist, dass abhängig Beschäftigte nur dann hinsichtlich Weiterbildung finanziert werden, wenn aufgrund struktureller Veränderungen im Berufsbild und drohender Arbeitslosigkeit Maßnahmen erforderlich sind. Im Klartext heißt das, dass ein bloßer neuer Berufswunsch zur eigenen Weiterentwicklung nicht finanziert wird. Anders schaut es dagegen aus, wenn eine Person arbeitssuchend ist, das möglicherweise schon seit längerer Zeit, und im erlernten bzw. ehemals ausgeübten Beruf keine Vermittlungschancen bestehen.

Auch eine Erkrankung, die eine Ausübung des Lehrberufes verhindert, kann ein Grund sein, dass die ARGE mit Finanzierungsmodellen zur Umschulung einsteigt. Hier kann aber leider nicht aus einem großen Programm von Wunschberufen der wirkliche Traumberuf ausgewählt werden, um die Ausbildung finanzieren zu lassen. Die ARGE achtet hinsichtlich der Kosten, die aus solchen Umschulungen entstehen, schon darauf, dass im Anschluss an die Umschulung auch eine realistische Chance besteht, im umgeschulten Beruf dann vermittelbar zu sein. Daher sollte also ein Beruf erlernt werden, nach dem auf dem Arbeitsmarkt auch Nachfrage besteht.

^