Finanzierung von Eigentum durch einen Riestervertrag

Finanzierung von Eigentum durch einen Riestervertrag

Das ist neu - und wird als Wohnriester oder auch Eigenheimrente bezeichnet. So hat die Bundesregierung im ersten Quartal dieses Jahres beschlossen, neben der Riester Rente nun auch die Schaffung von Wohneigentum um Riesterverträge zu fördern. Rückwirkend zum 01.Januar 2008 wurde dieses Gesetz verabschiedet. Die Riester Förderung soll dabei in gewisser Form ein Ersatz sein für die gestrichene Eigenheimzulage. Dieser neue Aspekt in der Gesetzgebung soll den Kauf von Wohneigentum, der ja letztlich auch als private Altersvorsorge zu betrachten ist, für die Leute wieder interessanter machen. Künftig unterliegen Immobilien (Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser), die selbst genutzt werden dann auch der Förderung durch die Riesterprogramme. Es wird dann der Bau, der Kauf oder auch die bereits begonnene Schuldentilgung des Hauses oder der Wohnung mit Riesterzulagen bezuschusst.

Gefördert wird außerdem auch der Kauf von Genossenschaftsanteilen von Wohnungsgenossenschaften. Grundsätzliche Bedingung für den Anspruch auf Riesterförderung ist, dass das Eigentum selbst genutzt werden muss. Ähnlich wie bei den bisher über die Riesterrente bekannten Förderungen noch der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften. Bedingung für den Anspruch auf eine Förderung ist aber, dass das Wohneigentum selbst genutzt wird. Das neue Wohnriester unterliegt dabei den gleichen Bedingungen wie die anderen Riesterverträge, in der Phase des Sparens sind die Beiträge von der Steuer befreit. Dabei wird das Kapital, welches steuerlich gefördert wird in einem sogenannten Wohnförderkonto separat erfasst, um den Anteil festzuhalten, der dann später nachgelagert zu versteuern ist.

Der Riestersparer kann dann später wählen, ob er die entstandene Steuerschuld in einer Summe ausgleichen möchte oder ob das geförderte Kapital über einen längeren Zeitraum besteuert werden soll. Bei der ersten Variante müssen dann nur 70 Prozent der Förderung mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. In Zukunft wird dann die Tilgung von Darlehen für den Kauf von Wohneigentum steuerlich gleich behandelt, wie die Beiträge zur privaten Altersvorsorge. Die staatlichen Fördermittel können dann direkt für die Schuldentilgung Verwendung finden. Sparer haben jetzt die Möglichkeit, ihr bereits für die private Altersvorsorge angespartes Vermögen zum Teil oder auch ganz für den Kauf oder Bau von Wohneigentum zu nutzen. Der entnommene Betrag muss nicht mehr zurückgezahlt werden.

Die Bausparkassen werden in Zukunft Produkte anbieten, in die direkt auch die Riesterförderung einfließen kann. Das wird das Bausparen auch wieder etwas interessanter machen. Der Sparer kann dann selbst entscheiden, ob er für die lebenslange Rente spart und die Förderung nutzt oder ob er die Riesterförderung für die Schaffung der eigenen vier Wände, die im Alter mietfreies Wohnen garantieren, einsetzen möchte. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber beschlossen, dass die Wohnungsbauprämie in Zukunft nur noch an Bausparer gezahlt werden soll, die das Guthaben aus ihren Bausparverträgen auch in die Schaffung von Wohneigentum investieren. Diese Entscheidung ist wohl richtig, wurde doch die Wohnungsbauprämie bisher oft zweckentfremdet verwendet.

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