Fördermittel zur Existenzgründung beantragen

Fördermittel zur Existenzgründung beantragen

Mehr als 100.000 Menschen haben in den vergangenen Jahren in Deutschland den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass feste Anstellungen heute bei Weitem nicht mehr so sicher wie noch vor zehn Jahren sind, kann eine solche Entscheidung durchaus sehr sinnvoll sein. In der Regel heißt es zwar, dass selbstständig und freiberuflich tätige Personen in vielen Bereichen auf sich alleine gestellt sind, aber dennoch gibt es einige Hilfe, die im Zuge der Existenzgründung in Anspruch genommen werden können. Oftmals sind Verbraucher gar nicht darüber informieren, dass es bei der Existenzgründung auch staatliche Förderungen gibt. Ein solches Fördermittel ist zum Beispiel bereits der Gründungszuschuss. Der Gründungszuschuss kann von allen Personen beantragt werden, die sich aus dem Status „arbeitssuchend“ heraus selbstständig machen möchten.

Die Arbeitsagentur wird in diesem Fall zunächst prüfen, ob die Geschäftsidee, mit der sich der Arbeitslose selbstständig machen kann, Aussicht auf Erfolg hat. Auch einige Formalien müssen erfüllt werden. Ist dies der Fall, so kann der Gründungszuschuss für die Dauer von neun Monaten gewährt werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich, wie auch beim Arbeitslosengeld I, nach dem letzten Einkommen des Antragstellers. Aber nicht nur Arbeitslose werden vom Staat bzw. von den Ländern gefördert, falls sie sich selbstständig machen möchten. Auch Verbraucher, die sich aus einer festen Anstellung heraus selbstständig machen und eine eigene Existenz aufbauen möchten, können diverse Fördermittel beantragen.

Zu nennen ist hier auf staatlicher Ebene vor allen Dingen die KfW-Bank, die verschiedene Förderprogramme hat. Diese Förderprogramme sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Neben Förderungen im Bereich Energiesparen und Studium ist ein großer Bereich auch die Förderung im Bereich der Existenzgründung. Im Zuge verschiedener Programme sieht die Förderung der Existenzgründung durch die KfW-Bank im Normalfall so aus, dass der Kunde ein günstiges Darlehen nutzen kann. Die Zinskonditionen sind hier meistens deutlich günstiger, als es bei einem „normalen“ Bankkredit der Fall wäre.

Neben der KfW-Bank kommen zudem auch Länder und Gemeinden als Institutionen infrage, die den Aufbau einer beruflichen Existenz mitunter fördern. Oftmals ist das im Bereich der Gemeinden und Kreise zum Beispiel dann der Fall, wenn der Existenzgründer am Standort eine gewisse Anzahl an neuen Arbeitsplätzen schafft. In diesem Fall können besonders in strukturschwachen Regionen nicht selten Fördergelder beantragt werden. Aber auch günstige Darlehen werden in vielen Fällen von den Gemeinden und Kommunen vergeben.

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