Wer eine Versicherung abschließt tut dies, um im Schadensfall finanziell abgesichert zu sein. Um wirtschaftlich arbeiten zu können, kalkulieren die Versicherungen bei jedem Vertrag die Wahrscheinlichkeit eines Leistungseintritts, der sich auch aus Vorschäden oder, bei Personenversicherungen, auf Vorerkrankungen bezieht. Aus diesem Grund werden in verschiedenen Versicherungsanträgen Fragen gestellt, die der Versicherungsnehmer beantworten muss. So wird bei einer Kfz-Versicherung nach der Anzahl der Vorschäden gefragt, bei Abschluss einer Berufsversicherung, Lebensversicherung oder Krankenversicherung werden Gesundheitsfragen gestellt. All diese Fragen sollten in jedem Fall wahrheitsgemäß beantwortet werden, auch wenn bei Vorerkrankungen wahrscheinlich mit Aufschlägen auf die Versicherungsprämie gerechnet werden muss.
Sofern eine Krankheit oder die Tatsache des Rauchens verschwiegen wird, legt die Versicherung dies als Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht aus und kann bis zu drei Jahre, nachdem der Vertrag abgeschlossen wurde, vom ihm zurücktreten. Wurde sogar eine arglistige Täuschung nachgewiesen, kann die Versicherung auch noch nach 30 Jahren zurücktreten. Ein Rücktritt der Versicherung durch Falschangaben hat für den Versicherten und ggf. seine Familie weitreichende Folgen. So muss der Vertragsinhaber auf jeden Fall bereits erhaltene Leistungen an die Gesellschaft zurückerstatten, gleichzeitig geht der Versicherungsschutz verloren.
Bei einer Berufsunfähigkeit bedeutet dies im Ernstfall, dass die Versicherung die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht leistet, was zu finanziellen Schwierigkeiten führen kann. Auch bei Kranken- oder Lebensversicherungen wird die Gesellschaft die Leistung der vertraglich vereinbarten Summen zurückweisen. Wurde einem Versicherten einer privaten Krankenversicherung Betrug nachgewiesen, muss dieser unter Umständen Operationen oder ärztliche Behandlungen selbst bezahlen. Bereits erhaltene Leistungen, wie etwa für Medikamente oder Krankenhausaufenthalte, müssen an die Versicherung zurückbezahlt werden. Gleichzeitig fällt es Versicherten, denen ein Leistungsbetrug nachgewiesen wurde schwer, eine andere Versicherung zu finden.
Generell ist immer der Antragsteller verpflichtet, die Fragen der Versicherung vollständig und der Wahrheit entsprechend zu beantworten. Die Versicherung selbst ist nicht verpflichtet, hier Nachforschungen anzustellen. Sie wird bei vorhandenen Vorerkrankungen jedoch den Hausarzt des Antragsstellers um eine kurze Information über den Gesundheitszustand bitte, um diesen genauer beurteilen zu können. Sind die Fragen nach Vorschäden schnell zu beantworten, weisen Gesundheitsfragen mitunter jedoch Tücken auf. Da wird zum Beispiel gefragt, welche Erkrankungen in den letzten fünf Jahren aufgetreten sind und ob diese zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt haben.
Weiterhin muss der künftige Versicherungsnehmer angeben, wie oft und warum er seinen Hausarzt aufgesucht hat. Einige Versicherungsnehmer sind mit diesen Fragen durchaus überfordert. Wer Schwierigkeiten hat, diese Fragen zu beantworten oder sie vielleicht auch Mangels Kenntnissen nicht beantworten kann, sollte seinen Hausarzt aufsuchen, um mit ihm gemeinsam die Fragen zu beantworten. Auch ist es möglich, den Gesundheitsfragen eine Mitteilung anzuhängen, wonach die Fragen nur mit laienhaftem Sachverstand ausgefüllt wurden. Gleichzeitig sollte allerdings die Angabe des Hausarztes oder des behandelnden Arztes im Krankenhaus angegeben werden, der weitere Informationen geben kann.