Durch den demografischen Wandel in Deutschland, durch den es in Zukunft immer mehr ältere und immer weniger junge Menschen gibt, war eine Änderung der gesetzlichen Rente notwendig, um die Ausgaben der Rentenversicherung zu verringern und gleichzeitig die Kosten für die arbeitenden Bevölkerung zu stabilisieren. Die Bundesregierung hat daher beschlossen, die gesetzliche Altersrente künftig erst ab einem Alter von 67 Jahren zu zahlen. Diese Regelung tritt natürlich nicht sofort in Kraft. Vielmehr wird das Renteneintrittsalter schrittweise erhöht. Menschen, die im Jahr 1946 oder vorher geboren wurden, können nach wie vor mit 65 Jahren ohne Abschläge Rente beantragen. Menschen ab dem Geburtsjahrgang 1964 haben jedoch erst ab 67 Jahren die Möglichkeit, die Rente ohne Abschläge zu beziehen.
Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Arbeitslosigkeit früher in Rente gehen wollen, können dies natürlich tun, müssen jedoch mit Abschlägen rechnen. Diese Abschläge betragen 0,3% für jeden Monat, der vor dem eigentlichen Rentenbeginn liegt. So muss ein Mensch des Geburtsjahrgangs 1950, der bereits mit 65 statt mit 65 Jahren und vier Monaten Rente erhalten möchte, mit Abschlägen von 1,2% rechnen. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt dieser Abschlag bereits bei 7,2%. Aufgrund zahlreicher Faktoren wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit rechnen Experten damit, dass künftig kaum noch Renten in voller Höhe ausbezahlt werden. Dies führt zu einer Versorgungslücke der Menschen im Alter, die bis hin zur Altersarmut führen kann. Immerhin sind heute bereits ca. 18% der Menschen zwischen 50-69 arbeitslos, in diesem Alter beschäftigt sind nur noch ca. 37%.
Zwar kann sich dies durch den bevorstehenden Fachkräftemangel ändern, doch gerade Handwerker, schwer körperlich arbeitende Personen oder Menschen im Schichtdienst können ihren Beruf schon aufgrund ihrer Gesundheit selten bis 67 Jahre ausüben. Die somit sinkenden Renten, die durch Nullrunden für Rentner noch niedriger ausfallen werden, werden zur Erhaltung des Lebensstandards im Alter nicht mehr ausreichen. Daher ist es unumgänglich, dass vor allem junge Menschen finanziell vorsorgen, um sich eine Zusatzrente aufzubauen. Die private Vorsorge ist dabei sehr unterschiedlich möglich. So kann zum einen eine Kapitallebensversicherung oder eine Rentenversicherung abgeschlossen werden, es ist aber auch der Abschluss eines Fondssparplans oder Banksparplans möglich. Jede dieser Anlagevarianten bietet natürlich Vor- und Nachteile, die in einem ausführlichen Gespräch mit einem versierten Anlageberater besprochen werden sollten.
So können individuelle Wünsche und die Anlagementalität des Kunden beachtet werden, um die optimale Vorsorge zu finden. Da auch die Regierung die Notwendigkeit zur privaten Vorsorge erkannt hat, unterstützt sie dies durch die Riester-Rente, die alle Arbeitnehmer sowie Beamte, Arbeitslose und Krankengeldbezieher abschließen können. Wer einen solchen Vertrag besitzt, erhält neben staatlichen Zulagen auch Steuervorteile, denn die Beiträge hierzu können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Weiterhin gibt es die Rürup-Rente, die in erster Linie für Selbstständige und Freiberufler konzipiert wurde, aber auch für Angestellte mit höherem Einkommen interessant ist. Sie bietet zwar keine staatlichen Zulagen, dafür können aber auch hier die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden, und zwar bis zu einem Betrag von 20.000 Euro.