Wer im Alter seinen Lebensstandart halten möchte muss heute dafür privat vorsorgen, da die gesetzliche Rentenversicherung alleine dafür nicht ausreicht. Seit dem Jahr 2002 gibt es die Möglichkeit der staatlichen Privatvorsorge, die so genannte "Riester-Rente“. Steuervorteile und staatliche Zuschüsse können für Verträge die der Vorsorge dienen beantragt werden unter Voraussetzung, dass sie den Prüfstempel der "Zertifizierungsstelle für Altersvorsorgeprodukte“ tragen. Die Privatvorsorge zur Rente kann als Fondssparplan, Banksparplan oder mit einer Rentenversicherung erfolgen, die Förderung ist überall gleich, wenn man die Kriterien der Riester-Rente erfüllt. Die Vorteile der Riesterrente liegen nicht nur an der staatlichen Förderung, sondern dass sie sich den veränderten Lebensbedingungen des Sparers anpasst. Die Beiträge können erhöht, gesenkt oder ausgesetzt werden und das ist einmalig, sie ist Hartz IV sicher.
Das bedeutet, dass angesparte Kapital muss nicht erst verbraucht werden, um Arbeitslosengeld II zu erhalten. Der nächste Vorteil ist, dass die Zulagen sowie die eingezahlten Beiträge ganz sicher ausgezahlt werden, auch wenn das angelegte Geld keine Erträge erwirtschaftet hat. Von der Riester-Rente profitiert nicht nur der Verbraucher mit einem hohen Gehalt durch Steuervorteile, auch der Geringverdiener hat seinen Vorteil durch staatliche Zulagen. Grundvoraussetzung für eine staatliche Förderung ist, dass der Sparer in die gesetzliche Rentenversicherung seine Pflichtbeiträge entrichtet. Das betrifft Arbeitnehmer, Kindererziehende (bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres), Wehr- und Zivildienstleistende, Bezieher von Lohnersatzleistungen sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit Anspruch auf Leistungen aus der Zusatzversorgung und Landwirte die pflichtversichert sind.
Aber auch Minijober, Bezieher von Arbeitslosengeld I und II, Studenten, versicherungspflichtige Selbständige haben die Möglichkeiten mit dem Riester-Vertrag staatliche Förderung zu erhalten, wenn sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Bezieher von Arbeitslosengeld I und II können den Vertrag ruhen lassen oder aber weiterhin einen Mindestbeitrag investieren, um sich die staatliche Zulage zu sichern. Für Studenten gilt, sie müssen einmal im Jahr eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt haben, das kann auch nur ein Tag sein. Für den Minijober gibt es nur die Zulage, wenn er nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient, seine Tätigkeit ein echtes Arbeitsverhältnis ist und er 4,9% seinem Arbeitgeber zur Rentenversicherung zugibt.
Ab 2008 gibt es erstmals die Möglichkeit mit dem Riester-Vertrag auch Wohneigentum zu finanzieren, unter der Voraussetzung, dass die Immobilie selbst genutzt wird. Staatliche Zulagen erhält nur der Sparer, wenn er einem bestimmten Mindesteigenbetrag in den Vorsorgevertrag eingezahlt hat. Dieser berechnet sich aus dem beitragspflichtigen Bruttoverdienst des Vorjahres abzüglich der maximalen Zulage. Die Riester-Rente ist ein staatliche Privatvorsorge, die für jeden Bürger unabhängig von seinen Vermögensverhältnissen, von der Art des Sparens sowie des Geschlechts an Attraktivität ab dem Jahr 2008 deutlich zugenommen hat.