Nicht nur Banken bieten heutzutage verschiedene Produkte an, die zur Geldanlage oder auch zum regelmäßigen Sparen geeignet sind. Neben den Kreditinstituten treten zum Beispiel auch Fondsgesellschaften, Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen am Markt auf. Nach wie vor beliebt ist zum Beispiel das Bausparen, wobei sich viele Sparer allerdings die Frage stellen, ob sich ein Sparvertrag bei der Bausparkasse eigentlich lohnt. Pauschal lässt sich diese Frage sicher nicht beantworten, denn es kommt immer darauf an, welche Ziele der Kunde verfolgt und zu welchem Zweck der Bausparvertrag überhaupt genutzt werden soll. Unbestritten sinnvoll ist ein Bausparvertrag auf jeden Fall unter der Voraussetzung, dass der Sparer später auch eine Immobilie bauen oder kaufen möchte.
In diesem Fall kann der Bausparer nämlich das sehr zinsgünstige Bauspardarlehen nutzen, welches ihm im Zuge des Bausparvertrages zugesichert worden ist. Etwas schwieriger ist die Situation allerdings dann zu bewerten, falls der Bausparvertrag ausschließlich zum Sparen genutzt werden soll. In diesem Fall zahlt der Bausparer monatlich einen gewissen Betrag in den Vertrag ein, wobei das sich ansammelnde Bausparguthaben verzinst wird. Die Guthabenzinsen sind allerdings nicht besonders hoch, sodass es aus Renditesicht sicherlich bessere Alternativen gibt. In vielen Fällen lohnt sich der Abschluss eines Bausparvertrages also nicht, wenn das Bausparen nur zum Ansparen genutzt werden soll.
Wer hingegen später auch das Darlehen nutzen möchte, für den kann sich der Bausparvertrag als Sparvertrag und Darlehensvertrag in sehr vielen Fällen rentieren. Um das Bauspardarlehen zu erhalten, muss ohnehin zunächst eine Sparphase „durchlaufen“ werden. Je nach Tarif muss der Bausparer erst einmal 18 oder 24 Monate als Mindestspardauer absolvieren, bevor er überhaupt erst die Möglichkeit hat, die Auszahlung des Bauspardarlehens zu beantragen. Darüber hinaus muss, ebenfalls je nach Tarif, ein Anteil zwischen 40 und 50 Prozent der Bausparsumme als Bausparguthaben angesammelt worden sein.
Sind diese Bedingungen erfüllt, geht es nur noch darum, dass der Bausparvertrag zuteilungsreif wird. In der Ansparphase kann der Bausparer übrigens häufiger bestimmte Förderungen in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel eine Wohnungsbauprämie oder die Arbeitnehmersparzulage. Dabei ist nur zu beachten, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden dürfen. Die Riester-Zulagen lassen sich natürlich ebenfalls in den Bausparvertrag einbinden, was ein weiterer Vorteil ist.