Geld anlegen in Luxemburg

Geld anlegen in Luxemburg

Das Image der Geldanlage im Ausland, vor allem in der vermeintlichen Steueroase Luxemburg, hat in der letzten Zeit durch die vielleicht auch etwas einseitig eingefärbte Berichterstattung der Medien über dubiose steuerliche Gestaltungen einiger deutscher Großverdiener etwas gelitten. Dabei könnte man, wüsste man es nicht besser, fast den Eindruck bekommen, die Anlage von Geld in Luxemburg sei eine strafrechtlich relevante Handlung. Das die Geldanlage in Luxemburg keine strafbare Handlung ist liegt auf der Hand. So ist die Geldanlage im Ausland gerade auch in Luxemburg nicht nur keinesfalls eine strafbare Handlung, sie ist vielmehr sogar ausdrücklich erwünscht. So führte die volkswirtschaftswissenschaftliche Erkenntnis der positiven Auswirkungen des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs für die gesamtvolkswirtschaftliche Vermögenslage schon sehr früh zu der rechtlichen und tatsächlichen Ermöglichungen dieser Gestaltung.

Der negative Beigeschmack der Anlage in Luxemburg liegt vielmehr in einem anderen Umstand. So ist die Besteuerung in Deutschland, insbesondere die auf Kapitalvermögen, teilweise unverhältnismäßig hoch. In Luxemburg, einem kleinen Königreich, dass weder eine nennenswerte Infrastruktur noch andere teure Posten aufweist, sind ebendiese Steuern recht gering. Dazu kommt, dass das luxemburgische Bankgeheimnis stark ausgeprägt ist und sich dieser Umstand natürlich auch im Steuererhebungsverfahren bemerkbar macht. So verfolgt der deutsche Steuergesetzgeber das Quellensteuerverfahren beziehungsweise Abgeltungsverfahren. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Bank selber den erwirtschafteten Kapitalertrag des Steuerpflichtigen an das Finanzamt meldet und die darauf anfallenden Zinsen von dem Konto direkt an das Finanzamt weiterleitet.

In Luxemburg ist ein solches Verfahren verboten. Die Banken dürfen hier keine Auskunft über ihre Anleger erteilen, auch nicht gegenüber dem deutschen Finanzamt. Hier müssen die Kapitalerträge also schlichtweg auf der Einkommensteuererklärung des Anlegers geltend gemacht werden. Dies ermöglicht den ausländischen Steuerpflichtigen die Umgehung der deutschen Steuer. Es wird Geld in Luxemburg angelegt und gegebenenfalls auch in Luxemburg versteuert. Die Erträge aus diesem Geld werden dem deutschen Finanzamt aber nicht gemeldet und damit auch nicht versteuert. Dies stellt im Ergebnis eine Steuerhinterziehung dar, da im Inland ansässige Steuerpflichtige aufgrund des Welteinkommensprinzips mit ihrem gesamten Gewinn, egal wo sie diesen erzielen, in Deutschland steuerpflichtig sind.

Geht man dieser Strategie nicht nach, versteuert also seine aus der Kapitalanlage in Luxemburg stammenden Erträge ordnungsgemäß in Deutschland, ist die reine Anlage von Kapital in Luxemburg alles andere als strafbar. Im Ergebnis wird den Steuerpflichtigen diese Gestaltung auch nicht wesentlich benachteiligen, schon alleine weil er die im Ausland gezahlte Steuer auf die im Inland zu zahlende Steuerlast anrechnen kann. Es kommt also zu keiner Doppelbesteuerung der Erträge aus Kapitalvermögen. Zwar kommt der Steuerpflichtige auch nicht in den Genuss des niedrigen Zinssatzes in Luxemburg, da sich die letztliche Höhe der Steuer nach dem deutschen Recht bemisst, er kann aber von anderen Vorteilen der Anlage in Luxemburg profitieren, insbesondere von eventuell höheren Zinsen.

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