Viele Rechnungen werden heute nach wie vor durch Überweisung beglichen. Ob Versandhaus oder Energieversorger, viele Kontoinhaber wollen keine Einzugsermächtigung erteilen und zahlen den Betrag entweder per Überweisungsformular oder per Onlineüberweisung. Immer wieder kommt es hierbei vor, dass Geld an das falsche Konto überwiesen wird. Entweder wird aus Unachtsamkeit das falsche Konto eingesetzt, es tritt ein Verdrehen der Kontonummer auf oder die Rechner der Bank übernehmen falsche Zahlen. Auch hierbei kann es sich um einen Fehler des Kontoinhabers selbst handeln, weil die Daten beispielsweise ungenau geschrieben waren.
Wurde Geld an ein falsches Konto überwiesen, gibt es zwei Möglichkeiten, eine Lösung zu finden. Kontoinhaber, die ihren Fehler sehr schnell erkennen, beispielsweise direkt nach Eingabe der Onlineüberweisung, sollten sofort den Kundenberater ihrer Bank anrufen. Sofern der Betrag beim Empfänger der Überweisung noch nicht angekommen ist gibt es nämlich die Möglichkeit, einen aktiven Überweisungsrückruf zu starten. In der Regel ist ein solcher Rückruf innerhalb von einem Tag nach Buchung der Überweisung möglich. Hierbei stoppt die Bank die Überweisung und weist die Empfängerbank gleichzeitig an, den Betrag auf das Kundenkonto wieder gutzuschreiben. Diese Gutschrift ist natürlich erst nach Eingang des Geldes bei der Empfängerbank möglich. Durch die Zeiträume der Überweisungen können so bis zu 7 Arbeitstage vergehen, bis das Geld wieder dem Konto gutgeschrieben wird.
Wurde die falsche Überweisung erst später entdeckt, ist ein Überweisungsrückruf in diesem Fall nicht mehr möglich, denn das Geld wurde dem Empfänger bereits gutgeschrieben. Sofern nachweislich ein Fehler der Bank vorlag (es wurden zum Beispiel anstatt zehn Euro 100 Euro überwiesen), wird die Bank den Fehler berichtigen, der Kunde erhält den Differenzbetrag gutgeschrieben. Erfolgte die Überweisung jedoch aufgrund eines vom Kunden falsch angegebenes Konto, ist dies nicht mehr möglich. Aufgrund der Kontonummernsystematik der Banken kann es passieren, dass das Geld ohnehin nicht ankommt, da bei dieser Bank die Kontonummer nicht besteht. In diesem Fall erhält der Kunde seine Überweisung wenig später mit dem Vermerk „Kontonummer / Bankleitzahl falsch“ zurück.
Ist der Kunde bei der Bank jedoch existent, erhält er die Gutschrift und kann rechtlich auch hierüber verfügen. Der Überweiser hat nun nur noch die Möglichkeit, mit dem Geldempfänger zu sprechen und ihm zur Rücküberweisung zu bewegen. Sollte das Geld an ein Unternehmen fälschlicherweise überwiesen worden sein, ist eine solche Rücküberweisung in der Regel kein Problem und wird kurzfristig vorgenommen. Bei Überweisung an eine Privatperson hingegen kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn die Rücküberweisung nicht erfolgt. In diesen Fällen ist nur noch die Einschaltung eines Anwalts möglich.