Grundsätzlich funktioniert der Zahlungsverkehr im deutschen Bankensystem sehr reibungslos und ohne eine nennenswerte Anzahl von Fehlern, besonders wenn man bedenkt, wie viele Buchungen täglich über die Girokonten verarbeitet werden müssen. In den meisten Fällen geht der Fehler vom Kunden aus, weil dieser sich in irgendeiner Weise verschrieben oder vertippt hat. Ein klasssicher Fall eines solchen Fehlers ist die falsche Überweisung vom Girokonto. Es herrscht hier ein immer noch weit verbreiteter Irrtum, das falsch überwiesenes Geld "weg" sei. Dem ist natürlich nicht so. Bei einer falschen Überweisung stimmen Empfänger und Kontonummer nicht überein, weil man vielleicht einen Zahlendreher in der Kontonummer hat, oder eine gänzlich falsche Nummer gewählt hat. In diesem Falle gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder, die falsche Kontonummer gibt es mit der dazugehörigen Bankleitzahl zufällig, dann wird es etwas aufwändiger, sein Geld zurück zu erhalten. Existiert die Kontonummer nicht, wird das überwiesene Geld einfach automatisch wieder dem Girokonto gutgeschrieben.
Aber auch wenn die falsche Kontonummer existiert, ist das Geld keinesfalls verloren. Der erste Schritt in solch einem Fall ist der Anruf bei der kontoführenden Bank. Zwischen Abbuchung auf dem Girokonto des Auftraggebers und der Gutschrift auf dem Girokonto des (falschen) Empfängers vergehen normalerweise 1-2 Tage. Ist das fälschlich überwiesene Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben, so kann die Empfängerbank auf dem Konto des Empfängers eine so genannte Umsatz-Habensperre über den überwiesenen Betrag einrichten. Die Gutschrift erfolgt dann später nicht, sondern wie bei einer nicht existierenden Kontonummer geht das Geld automatisch an den Auftraggeber zurück.
Etwas umständlicher wird es, wenn das Geld bereits auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben worden ist. Die Empfängerbank darf in diesem Fall nicht von sich aus eine Rückbuchung veranlassen, sondern braucht dazu die Einverständniserklärung des falschen Empfängers, auch wenn diesem das Geld nicht zusteht. Ist dieser einverstanden, kann das Geld einfach wieder zurück überwiesen werden. Weigert er sich jedoch, bekommt man das Geld nur über einen Anwalt und im schlimmsten Fall über ein Gerichtsverfahren zurück. Dass das Geld aber fälschlicherweise überwiesen wurde und daher dem falschen Empfänger nicht zusteht, lässt sich im Grunde immer recht eindeutig beweisen.
Falls der falsche Empfänger jedoch immer "knapp bei Kasse" ist und das überwiesene Geld schon ausgegeben hat, kann es je nach Höhe des Betrages natürlich etwas länger dauern, bis dieser das Geld zurück zahlen kann. Auch wenn es grundsätzlich kein Problem darstellt, falsch überwiesenes Geld wieder zurück zu bekommen, sollte man natürlich dennoch darauf achten, die korrekte Bankverbindung zu erfassen. Ist dennoch mal ein Fehler geschehen, führt der erste Weg auf jeden Fall zur Bank, welche dann alle weiteren notwendigen Schritte einleiten wird.