Die Bundesrepublik Deutschland muss sparen und vor allem ihre Schulden schnellstmöglich tilgen. Hierzu hat die große Koalition im Jahr 2007 die Sparerfreibeträge reduziert, ab dem 01. Januar 2009 tritt dann die neue Abgeltungssteuer in Kraft. Sparer können ab diesem Zeitpunkt nur noch einen Betrag von 801 Euro Zinsen pro Person steuerfrei vereinnahmen, Kursgewinne aus Aktien oder Aktienfonds sind ebenfalls nach Ablauf der Spekulationsfrist nicht mehr steuerfrei. Da viele Bankkunden die Erträge ihrer Ersparnisse aber nicht dem Fiskus überlassen wollen, sind sie immer auf der Suche nach Möglichkeiten, um diese steuerfrei zu vereinnahmen. Wie bereits beschrieben, können Zinserträge bis zu einem Betrag von 801 Euro nach wie vor steuerfrei erzielt werden. Bei einem Zinssatz von 4% p.a. entspricht dies einer Anlagesumme von 20.000 Euro pro Person, Ehepaare haben demnach die Möglichkeit, bis zu 40.000 Euro steuerfrei anzulegen.
Wem dieser Betrag nicht ausreicht, kann Gelder auch auf den Namen seiner Kinder anlegen. Kinder können ebenso wie Erwachsene einen Freibetrag von 801 Euro ausnutzen und somit ebenfalls 20.000 Euro steuerfrei anlegen. Da Kinder zudem über kein Einkommen verfügen, können sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Diese Bescheinigung stellt die Kinder von allen Steuerzahlungen frei, und zwar unabhängig davon, wie hoch die Erträge aus Zinsen und Dividenden exakt sind. Gleiches gilt im Übrigen für Rentner, denn auch sie verfügen in der Regel über kein eigenes Einkommen mehr. Lediglich Rentner, die neben ihrer monatlichen Rente noch Mieterträge oder andere Einkünfte erzielen, werden keine Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten.
Den Antrag für diese Bescheinigung kann beim Finanzamt beantragt werden. Anleger, die keine Kinder haben und die ihr Geld zu Lebzeiten noch nicht verschenken wollen, können steueroptimierte Anlagen nutzen. Diese werden von allen Banken angeboten und helfen, Steuern zu sparen. Komplett steuerfrei können diese Anlagen aber auch nicht angelegt werde. Als Beispiel für steueroptimierte Anlagen sind niedrigverzinsliche Anleihen zu nennen, die beim Kauf vor dem 31.12.2008 noch die bisher geltende Spekulationsfrist nutzen können. Somit bleiben Kursgewinne steuerfrei, die niedrigen Zinserträge müssten jedoch versteuert werden. Nach gleichem Prinzip arbeiten steueroptimierte Rentenfonds, die ebenfalls in niedrigverzinsliche Anleihen anlegen. Auch Immobilien sowie Immobilienfonds sind nach wie vor eine gute Möglichkeit der Geldanlage.
Die Erträge, die hieraus erzielt werden, sind bei geschlossenen Immobilienfonds Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, die mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen. Bei offenen Immobilienfonds erzielen Anlege r zwar Kapitalerträge, diese sind mitunter aber bis zu 50% steuerbefreit, denn die 10-jährige Spekulationsfrist auf Immobilien bleibt nach wie vor bestehen. Eine weitere Anlageform für Anleger, die Steuern sparen wollen, sind Schiffsbeteiligungen. Hier wird in ein Container- oder Kreuzfahrtschiff investiert, dessen Erträge aus Chartereinnahmen erzielt werden. Diese Einnahmen bleiben mit nahezu 99% steuerfrei, denn hier wird die Tonnagebesteuerung angewendet.