Rechnungen werden heute meist durch eine Banküberweisung beglichen. In aller Ruhe werden vom heimatlichen Wohnzimmer bequem aus die am Ende jeden Monats fälligen Überweisungsformulare ausgefüllt und anschließend in den Postkasten gesteckt oder bei der Bank abgegeben. Die Zeiten der langen Kundenschlangen an Schaltern mit überlasteten Beratern ist vorbei. Beliebt ist auch das direkte Überweisen von Geldsummen durch das Onlinebanking am heimischen Computer. Es kann dem Kunden allerdings der Fehler unterlaufen, das unabsichtlich eine falsche Kontonummer auf das Formular eingetragen wird. Das Geld wird dann an einen anderen Empfänger überwiesen. Unangenehm, wenn dadurch ein dringender Zahlungstermin verpasst wurde.
Die Praxis zeigt, dass solche Störungen häufig geschehen; deswegen haben Banken und Sparkassen reagiert. Mit dem Instrument der Kontonummernsystematik sind sie auf die Irrläufer vorbereitet. Gelder, die einem Konto nicht zugeordnet werden können, werden, auf Grund dieser erfassenden Systematik, zunächst auf einem Sonderkonto deponiert. Nach erfolgter Reklamation der Kunden werden sie im Normalfall rück überwiesen. Damit die Bank diese Maßnahmen einleiten kann muss der Kunde sich, wenn er seinen Fehler zeitnah erkennt, möglichst bald mit seinem Kundenberater in Verbindung setzen. Für diesen ist das ein alltägliches Vorkommnis und er kann unverzüglich das Weitere, einen aktiven Überweisungsrückruf, in die Wege leiten. Es ist Eile geboten, weil der Rückruf nur innerhalb eines Tages wirksam werden kann.
Der Betrag darf noch nicht auf dem Konto eines Empfängers angekommen sein. In dem gegebenen Fall wird die Überweisung auf ihrem Weg zwischen den Konten von der Bank gestoppt und die Empfängerbank angewiesen, den Betrag auf das ursprüngliche Konto gut zu schreiben. Das kann bis zu sieben Werktage dauern. Wenn das Geld ungünstiger Weise dem Konto schon gut geschrieben wurde, gelingt ein Überweisungsrückruf nicht. Das Geld ist aber auch dann noch nicht als verloren anzusehen. Wenn für die fälschlich angegebene Kontonummer bei dem Geldinstitut kein Konto besteht, erhält der Kunde die Überweisungssumme automatisch mit dem Vermerk Kontonummer/Bankleitzahl falsch, zurück. Gibt es für die fälschlich eingetragene Kontonummer ein Konto, kann der Kunde die Summe nur auf dem Wege der Kulanz zurückfordern.
Die Erfahrung zeigt, dass, wenn der Kontoinhaber ein Unternehmen ist, die Summe unverzüglich zurückgebucht wird. Bei Privatpersonen kann es Schwierigkeiten geben, die von einem Rechtsanwalt geregelt werden müssen. Ganz anders ist die Problematik, wenn die Bankleitzahl falsch angegeben wurde und das Geld bei einer anderen Bank gelandet ist. Der Kunde muss sich dann ebenfalls, sofern er den Fehler bemerkt, mit seinem Berater in Verbindung setzen. Besteht ein Konto mit der gleichen Nummer, kann auch dort das Geld, auf dem Wege der Kulanz zurückgefordert werden. Wenn kein Konto mit der gleichen Nummer vorhanden ist, wird das Geld auf ein vorläufiges Konto deponiert. Es ist schon vorgekommen, dass Banken in einigen Fällen sogar kostenlos bei den in Frage kommenden Geldinstituten nachforschten.