Girokonto für Jedermann - Girokonto trotz Schufa

Girokonto für Jedermann - Girokonto trotz Schufa

Ein Girokonto ist aus dem modernen wirtschaftlichen Leben fast nicht mehr wegzudenken. Es dient dazu, bargeldlose Zahlungen wie Lohn, Gehalt oder Rente in Empfang zu nehmen, Überweisungen zu tätigen und Lastschriften in Auftrag zu geben. In den meisten Fällen beinhaltet ein Girokonto zusätzliche Leistungen wie eine EC- oder Kreditkarte für den weltweiten bargeldlosen Zahlungsverkehr, einen Dispokredit sowie die Möglichkeit der Teilnahme am Telefon- und Onlinebanking. Obwohl ein Girokonto heute selbstverständlich zu sein scheint, gibt es in Deutschland immer noch Personen, die über kein derartiges Konto verfügen, denn einen Rechtsanspruch hierauf gibt es, im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern, bei uns nicht.

Vor allem negative Schufaeinträge oder Kontopfändungen sind immer wieder der Grund, warum ein bestehendes Girokonto gekündigt oder die Neueinrichtung eines Kontos verweigert wird. Dies stellt die Betroffenen vor erhebliche Probleme. Nicht nur Lohn oder Gehalt, sondern auch die meisten Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe, Kindergeld und Rente, werden heute bargeldlos überwiesen. Barauszahlungen sind nur noch vereinzelt möglich und mit erheblichen Kosten verbunden, die der Betroffene selbst zu tragen hat. Auch die meisten Vermieter und Stromlieferanten bestehen heute ausnahmslos auf Überweisung oder Lastschrifteinzug. Nur noch vereinzelt kann die Miete oder die Stromrechnung bar an der Kasse des Vermieters bzw. Stromlieferanten beglichen werden.

Kein Konto zu haben bedeutet auch, erhebliche Probleme bei der Arbeitssuche zu bekommen, da dem potentiellen Arbeitgeber keine Bankverbindung mitgeteilt werden kann, auf welche er den Lohn überweisen kann. Dies wird in den meisten Fällen Misstrauen erzeugen, nur in den seltensten Fällen wird heute ein Arbeitgeber bereit sein, den Lohn bar auszuzahlen oder ihn dem Arbeitnehmer per Postanweisung zukommen zu lassen. Fällige Rechnungen müssen, wenn kein Girokonto existiert, per Bareinzahlung auf der Post bzw. einer Bank getätigt werden. Dies verursacht weitere Kosten. Um all diesen Problemen zu begegnen, hat der Zentrale Kreditausschuss im Jahre 1995 eine Empfehlung herausgegeben, jeder Person, unabhängig von der Art und Höhe ihrer Einkünfte zumindest ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen. Ein derartiges Konto wird auch Girokonto für Jedermann genannt und darf nicht überzogen werden.

Der Kontoinhaber kann bargeldlose Zahlungen in Empfang nehmen und Überweisungen tätigen. Diese werden jedoch nur ausgeführt, wenn der entsprechende Betrag auch auf dem Konto zur Verfügung steht. Das Gleiche gilt für Lastschriften, andernfalls werden diese zurückgegeben. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten, die meist dem Kontoinhaber in Rechnung gestellt werden. In der Praxis gibt es jedoch bis heute Probleme bei der Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis, da die Empfehlung aus dem Jahre 1995 keinen Rechtsanspruch auf ein Girokonto begründet. Wessen Konto gekündigt oder wem die Einrichtung eines neuen Girokontos verweigert wurde, der kann sich jedoch bei der zuständigen Schiedsstelle der Bank beschweren. Oft führt dies zum Erfolg. Bei der Formulierung der Beschwerde sind die staatlichen Schuldnerberatungsstellen gern behilflich. Sie verfügen über Musterbriefe und kennen die Adressen der Beschwerdestellen.

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