Im Finanzbereich gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Produkten, die zum Teil sehr speziell auf eine bestimmte Zielgruppe zugeschnitten sind. Dieses gilt auch für den Bereich der Girokonten. Viele Banken bieten hier zum Beispiel spezielle Girokonten für Geschäftsleute, für Großverdiener, oder auch für Jugendliche an. Besonders die Kinder und Jugendlichen sind für die Banken in den letzten Jahren eine sehr interessante Kunden- bzw. Zielgruppe geworden. Ziel der Banken ist es, die jungen Kunden so früh als möglich an das jeweilige Institut zu binden. Dieses soll durch besonders attraktive Angebote und Dienstleistungen erreicht werden.
Ein Produkt aus dieser Palette ist das Jugendgirokonto. Es handelt sich dabei im Grunde zunächst um ein ganz normales Girokonto. Das Konto bietet alle notwendigen Funktionen, um es für den Zahlungsverkehr zu nutzen. So kann der Jugendliche zum Beispiel Ein- und Auszahlungen vornehmen, Überweisungen tätigen, Schecks einzahlen, oder Bargeld am Geldautomaten bekommen. Oftmals wird Guthaben auf diesem Girokonto zudem mit einem besonders hohen Zinssatz verzinst. Ein wichtiger Unterschied zwischen dem Girokonto für Jugendliche und dem "normalen" Girokonto für Volljährige ist allerdings die Tatsache, dass Jugendgirokonten immer auf Guthabenbasis geführt werden.
Dieses ist nicht einmal eine freiwillige Entscheidung der Banken oder Jugendlichen, sondern vom Gesetz her vorgeschrieben. Dort heißt es nämlich, dass Minderjährige keine Kredite aufnehmen dürfen, und ein Girokonto, dass überzogen werden könnte, wäre indirekt eine Kreditzusage bzw. in der Praxis dann auch eine Kreditvergabe. Hinzu kommt noch die Tatsache, dass oftmals schon Kinder im Alter ab 12 Jahren das Girokonto für Jugendliche als so genanntes Taschengeldkonto nutzen, und hier natürlich auf jeden Fall gewährleistet sein muss, dass der Kontoinhaber keine Schulden machen kann.
Sollte der Jugendliche aus irgendwelchen Gründen (technischer Fehler etc.) das auf Guthabenbasis geführte Konto doch einmal überziehen, so haftet die Bank für den entstandenen "Schaden", denn sie hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Kontoüberziehung nicht möglich ist. Grundsätzlich ist es aber in den meisten Fällen unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben auch sowohl im Interesse des Jugendlichen, als auch der Eltern und der Bank, dass das Guthabenkonto für Jugendliche nicht ins Minus geraten kann, damit die Jugendlichen nicht schon in frühen Jahren Schulden machen.