Girokonto für Kinder und Jugendliche - den Umgang mit Geld lernen

Girokonto für Kinder und Jugendliche - den Umgang mit Geld lernen

Kinder im Alter von ca. sieben Jahren können kaum mit Geld umgehen. Sie erhalten zwar meist von ihren Eltern Taschengeld, oft erhalten sie aber auch zusätzliche Gelder, wenn das Taschengeld bereits verbraucht ist. Um jedoch den Umgang mit Geld zu lernen, sollten Kinder ihr Geld einteilen und mit der erhaltenen Summe einen Monat finanzieren können. Gerade mit zunehmendem Alter wird dies immer wichtiger, denn so werden die Kinder auch optimal für den späteren Alltag vorbereitet. Die Banken und Sparkassen unterstützen hierbei die Eltern und bieten spezielle Girokonten für Kinder und Jugendliche an. Diese können bereits ab einem Kindesalter von sieben Jahren abgeschlossen werden, denn ab diesem Alter sind die Kinder beschränkt geschäftsfähig. Trotzdem bleiben natürlich die Eltern als gesetzliche Vertreter bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs des Kindes voll für das Konto verantwortlich. Daher werden auch beide Eltern für die Kontoeröffnung benötigt.

Girokonten für Kinder und Jugendliche funktionieren ebenso wie die Konten Erwachsener. Es ist also möglich, auf diese Konten etwa das Taschengeld einzuzahlen, gleichzeitig kann bereits das erste verdiente Geld, etwa vom Austragen der Zeitung, hierauf überwiesen werden. Per Kontokarte, die jedoch nur bei der jeweiligen Bank gültig ist, haben die Kinder und Jugendlichen Zugriff auf Kontoauszüge und können Bargeld am Geldautomat verfügen. Auch Überweisungen, beispielsweise an die Eltern oder an Freunde, können vom Konto ausgeführt werden, wahlweise manuell oder online. Um die Kinder und Jugendlichen zu schützen, haben Eltern immer die Möglichkeit, die Ausstellung einer solchen Kontokarte zu verbieten.

Dies wird zum Beispiel häufig bei Kindern unter 14 Jahren empfohlen, da diese ohnehin nur selten selbst über ihr Konto verfügen dürfen. Durch die Nutzung des Kontos lernen die Kinder erstmals, selbst mit Geld umzugehen und erhalten einen ersten Einblick in die Welt der Girokonten. Um Kinder und Jugendliche, die spätere Zielgruppe der Banken, bereits frühzeitig zu binden, findet man in diesem Bereich zahlreiche Sonderangebote. So sind die Konten bei den meisten Banken komplett kostenfrei zu haben, gleichzeitig wird ein Guthabenzins auf die vorhandenen Gelder gewährt. Dieser übersteigt in der Regel die Sparbuchzinsen deutlich, wodurch mit dem Jugendkonto auch noch Rendite erzielt werden kann.

Häufig ist der Betrag, für den die Zinsen gewährt werden, aber eingeschränkt (so werden bei einigen Instituten zum Beispiel nur Gelder bis 500 Euro verzinst). Die Eröffnung eines Jugendkontos ist, wie bereits erwähnt, nur durch beide Elternteile möglich. Nur wenn ein alleiniges Sorgerecht vereinbart wurde, ist dieses Elternteil ausreichend. Im Rahmen der Kontoeröffnung können die Eltern dann auch festlegen, ob das Kind verfügen kann. Die Überziehung des Kontos ist aber in jedem Fall, auch bei Zustimmung der Eltern, untersagt. Etwaige Lastschriften oder Verfügungen, die das Guthaben überschreiten würden, sind daher nicht möglich.

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