Die Zwangsversteigerung ist oftmals eine gute Gelegenheit, um eine Immobilie zu günstigen Konditionen zu erwerben. Der Grund hierfür ist der häufig zwischen 10 und 30 Prozent unter dem geschätzten Marktwert liegenden Preis für die zu versteigernden Objekte. Manchmal gelingt sogar der ein oder andere Glücksgriff zu noch wesentlich niedrigeren Konditionen. Dagegen kann es in verschiedenen Regionen auch vorkommen, dass manche Immobilien erst nach dem zweiten oder dritten Termin versteigert werden - manche finden sogar nach dem vierten Versteigerungstermin noch keinen neuen Eigentümer. Das Zwangsversteigerungsverfahren bietet Kaufinteressenten zudem die Möglichkeit, Immobilien ohne lästige Maklercourtage oder sonstige Vermittlerprovisionen zu erwerben. Dennoch sollte man sich gründlich über diese Vorgehensweise informieren, um eventuelle Fußangeln und verborgene Risiken zu vermeiden.
Am Besten schaut man zuerst bei einigen Zwangsversteigerungsterminen zu, um sich mit der Vorgehensweise vertraut zu machen. Dann sollte man sich unbedingt Einblick in das Grundbuch und die Versteigerungsakte verschaffen, beides liegt bei Gericht vor und darf eingesehen werden. Entdeckt man lebenslange Wohnrechte, Leitungsrechte oder sonstige Nutzungsbeschränkungen, ist es ratsam, sich fachkundigen Rat hierüber einzuholen, da diese Lasten auch nach der Versteigerung auf dem Grundstück bestehen bleiben. Nach diesem ersten Überblick sollte man sich das Objekt genau anschauen - von außen und innen. Nicht jeder Laie ist in der Lage, ein Sachverständigengutachten im Detail zu erfassen, eine feuchte Wand ist dagegen nicht so leicht zu übersehen. Hier empfiehlt es sich, einen Architekten oder Bausachverständigen hinzuzuziehen; die entstehenden Kosten lassen sich leicht verschmerzen, wenn man dadurch bösen Überraschungen aus dem Weg gehen kann.
Bei dieser Gelegenheit erhält man außerdem Einblick in die momentane Nutzung der Immobilie. Steht sie leer, hat man den Idealzustand angetroffen; oftmals wohnen die derzeitigen Eigentümer oder Mieter noch darin, die ein verständliches Desinteresse an Besichtigungen jeder Art zum Ausdruck bringen können. Auch deshalb ist eine Begleitperson empfehlenswert und sei es nur, um Missverständnissen vorzubeugen. Ein weiterer Pluspunkt für die Zwangsversteigerung einer Immobilie sind die relativ geringen Nebenkosten. Neben den Maklerprovisionen entfallen auch die bei einem Immobilienkauf nicht zu umgehenden Notargebühren. Da beide Beträge nach dem Wert des Objektes berechnet werden, kann es sich hierbei durchaus um die Kosten im Gegenwert einer neuen Dacheindeckung oder einer Heizungsanlage handeln. Ist man schließlich bereit, an der Versteigerung teilzunehmen, sollte man sich vorher unbedingt ein absolutes Limit setzen, das man auf gar keinen Fall überschreitet.
Gerade bei Geboten von mehreren Interessenten besteht die Gefahr, sich mitreißen zu lassen und dabei seine Grenzen im Eifer des Gefechts zu überschreiten. Manchem mag es hilfreich sein, einen Mitarbeiter der finanzierenden Bank zum Termin mitzubringen, andere schwören auf den Notizzettel, auf dem in dicken Zahlen das persönliche Höchstgebot geschrieben steht. Zwangsversteigerungen bieten gute Gelegenheiten, um preisgünstige Immobilien zu erwerben. Jedoch ist es erforderlich, sich mit den "Spielregeln“ vertraut zu machen und seine Hand fest im Griff zu haben: ist der Zuschlag erst einmal erfolgt, kann dieses Geschäft so gut wie nicht mehr rückgängig gemacht werden.