Hilfe bei drohender privater Insolvenz durch Schuldenberatungsstellen

Hilfe bei drohender privater Insolvenz durch Schuldenberatungsstellen

Schulden sind ein wachsendes Problem der Gesellschaft und die Zahl der privaten Insolvenzanträge steigt jährlich an. Wenn eine Person so stark verschuldet ist, dass keine Chance mehr zur Rückzahlung der Forderungen besteht, kommt oft nur noch die private Insolvenz in Frage. Doch bevor dieser Schritt gewählt wird, kann ein Gespräch bei der Schuldnerberatung hilfreich sein, um eine Alternative zur Insolvenz zu finden. Für das erste Beratungsgespräch sind einige Unterlagen erforderlich, damit der Schuldnerberater eine Übersicht erhält. Wichtig ist eine Liste mit sämtlichen Gläubigern und die Höhe der jeweiligen Forderung. Im Idealfall kann der Schuldner auch Post vorlegen, die er vom Gläubiger erhalten hat.

Viele Menschen neigen dazu solche Post zu entsorgen, da sie dem Schuldenproblem aus dem Weg gehen wollen. Auch wenn keine schriftlichen Unterlagen mehr vorhanden sind, kann der Schuldnerberater aufgesucht werden, da eine Auflistung der Schulden jederzeit wieder beim Gläubiger angefordert werden kann. Stellt der Berater fest, dass die Schulden nur noch durch ein Insolvenzverfahren abgebaut werden können, wird er dem Schuldner bei der Antragstellung helfen. In der Regel wird dem Antrag stattgegeben, wenn eine Empfehlung der Beratungsstelle vorliegt. Das Verfahren dauert sechs Jahre und hat das Ziel der Restschuldbefreiung. Während des Verfahrens muss der Schuldner sämtliches Einkommen über dem Pfändungsfreibetrag an einen Treuhänder zahlen, der es dann auf die Gläubiger verteilt. Es dürfen keine weiteren Schulden verursacht werden, da das Verfahren sonst eingestellt werden kann.

Eine weitere Insolvenz wäre dann erst nach 10 Jahren wieder möglich. Doch bevor der Antrag gestellt wird, versucht die Schuldnerberatung eine alternative Lösung zu finden. Der beste weg für den Schuldner ist ein sogenannter Vergleich. Dem Gläubiger wird ein Angebot gemacht, welche Summe der Schuldner bezahlen kann, im Gegenzug wird die restliche Forderung erlassen. Ein Vergleich kann die Schuldsumme im besten Fall sogar halbieren, abhängig von der Verhandlungsbereitschaft des Gläubigers. Wenn bekannt wird, dass der Schuldner möglicherweise einen Antrag auf private Insolvenz stellt, sind die meisten Gläubiger zu Verhandlungen bereit, da sie im Rahmen des Verfahrens oftmals nur einen sehr kleinen Teil der ursprünglichen Forderung erhalten.

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