Höhe der Quellensteuer bei Konten in der Schweiz

Höhe der Quellensteuer bei Konten in der Schweiz

Anleger haben heute eine sehr große Auswahl, was mögliche Produkte angeht, die zur Geldanlage genutzt werden können. Vielen Anlegern kommt es bei der Geldanlage auf eine hohe Sicherheit an, aber auch die Rendite spielt in vielen Fällen eine große Rolle. Bezüglich der Rendite kann zwischen der Vorsteuer- und der Nachsteuerrendite unterschieden werden. Besonders wichtig ist die Nachsteuerrendite für Personen, die einen relativ hohen persönlichen Steuersatz haben und deren Sparer-Pauschbetrag bei Weitem nicht ausreicht, um einen Steuerabzug zu verhindern. Denn Ledige können lediglich bis zu 801 Euro im Jahr steuerfrei als Kapitalerträge vereinnahmen. Da es hierzulande allerdings so gut wie keine steuerbegünstigten Anlageformen mehr gibt, zieht es immer mehr Anleger ins Ausland, wie zum Beispiel in die Schweiz.

In dem Zusammenhang geht es natürlich nicht um Steuerhinterziehung, sondern selbstverständlich haben deutsche Anleger die Möglichkeit, ihr Kapital auch auf legalem Wege im Ausland anzulegen. Der entscheidende Punkt ist in diesem Zusammenhang nur, dass die Einnahmen deklariert werden. Daher ist es für manche Anleger zum Beispiel interessant zu wissen, wie es sich mit der Versteuerung verhält, falls zum Beispiel Kapitalerträge in der Schweiz erzielt werden. Allerdings möchten wir hier keine konkreten Zahlen und Steuersätze nennen, denn wer sich für eine Anlage im Ausland entscheidet, sollte sich im Bezug auf die Steuer von einem Fachmann (Steuerberater) beraten lassen. Grundsätzlich kann man jedoch festhalten, dass es zwischen der Schweiz und Deutschland ein Steuerabkommen gibt.

Dieses Steuerabkommen regelt unter anderem auch, dass die vereinnahmten Erträge, die aus der Kapitalanlage resultieren, nicht in beiden Ländern versteuert werden müssen. Ob eine Kapitalanlage in der Schweiz oder in Deutschland aus steuerlicher Sicht günstiger ist, hängt in der Praxis auch vom Einkommen bzw. vom persönlichen Steuersatz des Kunden ab. In der Schweiz gibt es auf jeden Fall eine Quellensteuer, die zu beachten ist. Auch hierzulande existiert mit der Abgeltungssteuer eine Quellensteuer, die im Zusammenhang mit Kapitalerträgen zu vereinnahmen ist. Die Abgeltungssteuer in Deutschland beträgt 25 Prozent der Erträge, die der Anleger aus seinem Kapitalvermögen heraus erzielt. Allerdings kann der Abzug durch die Erteilung eines Freistellungsauftrages verhindert werden, zumindest bis zur Grenze des Sparer-Pauschbetrages von 801 Euro je Person.

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