Jeder, der sich von seiner Bank einen Kredit geben lässt, muss damit rechnen, dass die Bank von ihm Sicherheiten verlangt. Damit sind keine Barmittel gemeint, denn wären diese vorhanden, müsste man ja keinen Kredit beantragen. Die Höhe der Sicherheit für einen Kredit beläuft sich selbstverständlich in gleicher Höhe wie die Kreditsumme. Nur bei einem Dispo-Kredit verlangt die Bank keine Sicherheit in gleicher Höhe. Denn ein Dispo-Kredit ist ein Kredit, der dem Kunden auf seinem Girokonto gewährt wird und beträgt in der Regel das Zwei- bis Dreifache des im Monat auf dem Konto eingehenden Geldes. Insofern muss als Sicherheit ein regelmäßiges Einkommen vorhanden sein. Verringert sich der Geldeingang, kann die Bank von sich aus den Dispo-Kredit reduzieren. Bei Verbraucherkrediten sieht es ähnlich aus. Erreichen diese in aller Regel keine Unsummen, reicht der Bank auch hier der Nachweis des Kreditnehmers, dass auf sein Konto ein regelmäßiges Einkommen überwiesen wird.
Da hat die Bank zwar noch lange nicht die Gewissheit, dass der Kredit auch bedient wird, aber sie hat die Möglichkeit, das Gehalt des Kreditnehmers zu pfänden. Eine Gehaltspfändung ist für den Gläubiger nämlich die Einfachste Methode, um ausstehende Summen zu bekommen. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass das Einkommen nicht unter der Pfändungsfreigrenze liegt. Bei Selbständigen und Freiberuflern ist eine Kreditvergabe daher nicht ganz unproblematisch. Sie müssen der Bank durch Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie der betriebswirtschaftlichen Auswertung nachweisen, dass sie in der Lage sind, die Raten für den Kredit zu bedienen. Daher wird in vielen Fällen auch eine Lebensversicherung oder das Auto als Sicherheit an die Bank abgetreten.
Im Falle von Krediten, die der Existenzgründung dienen, kann die Bank von ihrem Kreditnehmer sogar verlangen, eine neue Lebensversicherung über den Wert des Unternehmens abzuschließen und sie direkt der Bank zu überschreiben. Etwas anders sieht es bei Krediten aus, die der Finanzierung von Immobilien dienen. Bei Objekten, die der Vermietung dienen, werden in aller Regel Kapitalversicherungen abgeschlossen, die für die Finanzierung herhalten sollen und bei denen nur Zinsen gezahlt werden. Bei eigengenutzten Immobilien erhält der Käufer von seiner Bank eine speziell auf ihn zugeschnittene Finanzierung, die meist aus unterschiedlichen Bausteinen wie Bausparverträge, zinsgünstigen Darlehen der KfW und Bankdarlehen besteht.
Die Höhe der Kredite vergibt die Bank natürlich auch in Anlehnung an das monatlich zu Verfügung stehende Einkommen. Allerdings hat sie als Gläubiger dieser Kredite die Immobilie als Sicherheit. Denn die Darlehen werden im Grundbuch eingetragen und die Bank hat im Falle der Nichtbedienung der Darlehen die Möglichkeit, ihr Geld im Wege der Zwangsversteigerung zu bekommen. Um dann auch möglichst einen hohen Erlös zu erzielen, bewerten die Kreditinstitute die Immobilie meist höher, als der Käufer sie erworben hat und sie vielleicht auch Wert ist.