In vielen Fällen muss man als Kreditnehmer der Bank eine Sicherheit stellen, um das Darlehen in Anspruch nehmen zu können. Dabei wird zum einen natürlich bei weitem nicht „jede“ Sicherheit seitens der Bank akzeptiert, und zum anderen muss auch jede entgegen genommene Sicherheit bewertet werden, mit welchem Wert man diese überhaupt ansetzen kann. Die Bewertung der jeweiligen Kreditsicherheit wird also stets vom Kreditgeber, in den meisten Fällen also von der Bank, nach bestimmten Vorgaben und Richtlinien festgelegt. Der so ermittelte Wert wird in der Fachsprache auch als Beleihungswert bezeichnet. Die Bank ist grundsätzlich dazu verpflichtet, die Höhe des Beleihungswertes sehr gewissenhaft einzuschätzen und im Zweifelsfall eher einen geringeren als einen zu hohen Beleihungswert anzusetzen.
Ist der ermittelte Beleihungswert zum Beispiel geringer, als der in Anspruch zu nehmende Kreditbetrag, dann muss der Kreditnehmer entweder noch weitere Sicherheiten stellen, oder aber die Bank vergibt den „Rest“ des Darlehens als ungesicherten Blankokredit. Grundsätzlich ist die Höhe des Beleihungswertes in erster Linie davon abhängig, was genau als Sicherheit genutzt werden soll. In den meisten Fällen haben die Banken, wie bereits kurz erwähnt, bestimmte Richtlinien, wie sie die jeweiligen Kreditsicherheiten bewerten, also in welcher Höhe der Beleihungswert angesetzt wird. Gerade im Bereich der Verpfändung von Wertpapieren als Kreditsicherheit besteht aber dennoch ein bestimmter Verhandlungsspielraum, wie hoch der Beleihungswert jeweils angesetzt werden kann. Grundsätzlich kommen folgende Kreditsicherheiten in der Praxis zur Absicherung eines Darlehens in Frage, für die ein bestimmter Beleihungswert ermittelt werden kann.
Dabei handelt es sich um Immobilien, diverse Arten von Wertpapieren, Spar- und Termineinlagen, Lebensversicherungen (Kapitallebensversicherungen), sonstige Forderungen, sowie Fahrzeuge und Maschinen. All diese unterschiedlichen Werte, die man im Rahmen eines Kredites seitens der Bank als Sicherheit herein nehmen und beleihen kann, müssen auf unterschiedlichen Grundlagen basierend bewertet werden. Relativ einfach, wenn auch etwas aufwendig zu ermitteln, ist die Bewertung von Immobilien im Rahmen eines Realkredites. Hier wird in der Regel der Beleihungswert mit dem Verkehrswert des Objektes gleichgesetzt, wobei einige Banken allerdings noch einen Risikoabschlag von 10 Prozent vornehmen. Den Beleihungswert von Wertpapieren festzustellen ist darum mitunter komplexer als bei den Immobilien, weil die vielen Arten von Wertpapieren auch unterschiedlich beliehen werden können. So wird zum Beispiel bei Bundeswertpapieren oder Staatsanleihen mit einer sehr guten Bonität des Emittenten der Nominalwert bzw. der Kurswert auch als Beleihungswert genommen, die Wertpapiere werden in diesem Fall also zu 100 Prozent beliehen.
Anders sieht es zum Beispiel bei Aktien aus. Diese werden, auf Basis des aktuellen Kurswertes, von den meisten Banken maximal zu 60 Prozent beliehen, und das auch nur bei den so genannten Blue Chips (Standardwerte). Für Nebenwerte oder als spekulativ anzusehende Aktien wird hingegen oftmals nur ein Beleihungswert von 20-40 Prozent angesetzt, bei sehr spekulativen Aktien wird mitunter sogar kein Beleihungswert angesetzt, die Aktien können dann also nicht als Kreditsicherheit dienen. Wurde eine Kapitallebensversicherung als Kreditsicherheit entgegen genommen, so ist der Beleihungswert in fast allen Fällen mit dem Rückkaufswert gleichzusetzen, bei der Beleihung von Fahrzeugen wird ebenfalls der aktuelle Wert des Fahrzeuges beliehen (z.B. laut Schwacke-Liste).