Viele Menschen waren bereits einmal in der Situation eines finanziellen Engpasses. Die Lösung ist in vielen Fällen die Aufnahme eines Kredits, doch nicht immer hat der Betroffene die Zeit auf die Entscheidung der Bank zu warten. Wenn keine kurzfristige Leihgabe einer privaten Person möglich ist, kann ein Dispokredit die Alternative sein. In der Regel entscheiden Banken direkt bei der Vorsprache des Verbrauchers darüber, ob ein Überziehungskredit gewährt werden kann. Im Falle einer positiven Entscheidung kann der Kontoinhaber dann sofort über das Geld verfügen. Ein Überziehungskredit wird meistens nicht nur einmalig gewährt, sondern dauerhaft für das Konto des Verbrauchers eingerichtet. Die Höhe des Kreditrahmens richtet sich nach der Höhe des Einkommens. In der Regel wird das zwei- bis dreifache des monatlichen Gehalts als Verfügungsrahmen eingeräumt.
Für die Nutzung des Dispokredits fallen tageweise Zinsen an, die von der Bank im Rahmen der Quartalsabrechnung vom Girokonto abgebucht werden. Um einen Dispokredit zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Kontoinhaber braucht ein regelmäßiges Einkommen, was bereits seit sieben Monaten oder länger auf das Girokonto überwiesen wird. Zudem darf die Schufaauskunft keine negativen Einträge aufweisen, da der Verbraucher sonst nicht als kreditwürdig gilt.
Bei minderjährigen Personen wird kein Dispokredit gewährt selbst wenn ein regelmäßiger Geldeingang vorhanden ist. Der Dispokredit gilt so lange, bis er von der Bank oder dem Kunden gekündigt wird. Gründe für eine Kündigung seitens der Bank kann eine Senkung des Einkommens sein. Verliert der Bankkunde beispielsweise seine Arbeit und bekommt Leistungen vom Arbeitsamt, kann die Bank den Dispokredit mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Rückzahlung von offenen Posten erfolgt dann auf Raten oder -wenn möglich- in einer Summe.