Der Auszubildende ist ab diesem Status erst einmal in der Position, für seine geleistete Arbeit Geld zu bekommen. Nach langen Jahren der Schulzeit ist das ein erhebendes Gefühl, das allerdings oftmals auch das Gefühl für die eigenen wirtschaftlichen Möglichkeiten ins Schwimmen geraten lässt. Statistische Erhebungen belegen, dass das durchschnittliche Einkommen eines deutschen Auszubildenden bei rund 250 Euro monatlich liegt. Das ist wahrscheinlich deutlich höher als das bisher erhaltene Taschengeld, große Konsumentensprünge sind aber auch jetzt noch nicht möglich. Aufgrund vieler Angebote kommen Auszubildende nun manchmal auf die Idee, auf Basis dieser Einkünfte eine Kredit zu beantragen, um sich verschiedene Wünsche zu erfüllen. Das eigene Auto gehört hier wohl an eine der obersten Stellen auf der Wunschliste junger Leute, die ihre Ausbildung im Rahmen langer Schulzeiten heute oftmals in einem Alter beginnen, in dem der Führerschein in greifbare Nähe rückt oder bereits in der Tasche vorhanden ist.
Allerdings sollten sich diese Jugendlichen keine allzu hochgesteckten Hoffnungen hinsichtlich der Kredithöhe machen, die Banken zu gewähren bereit sind. Das Zauberwort heißt hier Bonität und ein geringes Einkommen und eine nicht vorhandene Garantie auf einen festen Arbeitsplatz nach Beendigung der Ausbildung wirken auf die Einschätzung der Bonität des Auszubildenden für Banken nicht wirklich positiv. Eine wirklich verantwortungsvoll arbeitende Bank wird einem Auszubildenden von der Kreditaufnahme eher abraten. Nicht nur das wirtschaftliche Denken der Kreditinstitute sollte hier im Vordergrund stehen, sondern auch das Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Jugendlichen. Einen Riegel vor frühzeitige Kreditaufnahme durch Auszubildende hat ohnehin der Gesetzgeber vorgeschoben, denn ein minderjähriger Jugendlicher kann ohnehin ohne die Einverständniserklärung der Eltern, die als gesetzliche Vertreter fungieren und in diesem Falle auch zur Rückzahlung herangezogen würden, keinen Kredit beantragen.
Ist der Jugendliche dann volljährig, kann er zwar theoretisch frei über die Aufnahme eines Kredites entscheiden. Trotzdem wird er ihn aufgrund seiner geringen Bonität eher nicht erhalten. Einige Banken bieten Auszubildenden geringe Kreditsummen an, die allerdings in realistischem Verhältnis zum Einkommen stehen. Wer über höhere Summen verfügen möchte, muss als volljähriger Auszubildender im Regelfall einen Bürgen beibringen, der bei Zahlungsausfall für die Gesamtkreditsumme inklusive der Zinsen mit seinem eigenen Einkommen haftet. Dieser Kredit wird dann aber nicht mehr zwischen dem Auszubildenden und der Bank, sondern mit dem Bürgen als drittem Kreditvertragspartner, geschlossen. Dass ein Auszubildender bei einem seriösen Kreditinstitut eine höhere Geldsumme in Form eines Kredites zur Verfügung gestellt bekommt, ist hingegen eher unwahrscheinlich.
Viel zu hoch währen die Ausfallrisiken für die Kreditinstitute, mit denen solche Kreditvergaben behaftet wären. Zudem lässt sich hier noch sagen, dass eine Hohe Ausfallquote bei Kreditrückzahlungen letztlich auf sämtliche Kunden umgelegt werden müsste und damit die Kreditaufnahme auch für Personen mit entsprechender Bonität unnötig verteuern würde. So sind Geldinstitute schon aus betriebswirtschaftlicher Sicht gezwungen, die Kreditvergabe genau zu prüfen. Der Auszubildende als Schlusslicht der Einkommensbezieher muss im Regelfall mit der allein beantragten Kreditaufnahme warten, bis er in ein Anstellungsverhältnis übernommen wurde.