Im Bereich der Rentenpapiere gibt es eine Reihe von relativ speziellen Anleihen, was die Bedingungen und Merkmale des Wertpapiers betrifft. Zu diesen relativ speziellen Anleihetypen zählen auf jeden Fall auch die so bezeichneten indexgebundenen Anleihen. Mit einem Satz erläutert zeichnen sich diese Wertpapiere dadurch aus, dass der Zinssatz sich an der jeweils aktuellen Inflationsrate orientiert. Der Anleger erhält hier also keine dauerhaft feststehende Verzinsung, wie es bei sehr vielen anderen Anleihearten ist, sondern je nach Höhe der Inflation wird der Zinssatz in regelmäßigen Abständen angepasst. Die Bezeichnung „indexgebundene Anleihe“ kommt deshalb zustande, weil sich die Zinsen an einem Index, und zwar am offiziellen Preisindex (Verbraucher-Preisindex) orientieren.
Da dieser Index im Prinzip, zumindest vom Sprachgebrauch her, mit der Inflationsrate gleichzusetzen ist, werden diese Rentenpapiere auch als inflationsgeschützte Anleihen bezeichnet. Erstmalig wurde in Deutschland erst im Jahre 2006 vom Bund eine solche indexgebundene Anleihe am Markt emittiert. Bis zum Jahre 1999 waren diese Rentenpapiere hierzulande sogar gänzlich verboten. Der Emittent solcher Anleihen ist fast immer ein Staat, nur ganz selten findet man einmal eine Bank oder ein Privatunternehmen, welches die auch kurz als Indexanleihen bezeichneten indexgebundenen Anleihen emittiert. Das Hauptmerkmal der Anleihe ist, dass der Zinssatz stets in Abhängigkeit von der Inflationsrate angepasst wird. Meistens sehen die Bedingungen der Anleihe zum Beispiel vor, dass der Anleger einen Zinssatz aufgrund der Formel „Inflationsrate + X“ erhält.
Auf diese Weise ist garantiert, dass der Inhaber der Anleihe niemals einen Zinssatz bekommen wird, der unterhalb der Inflationsrate liegt. Allerdings hat der Inflationsschutz auch durchaus seine Nachteile, denn wenn die Inflationsrate wie in den letzten zwei Jahren sehr gering ist und teilweise sogar unter einem Prozent liegt, würde man bei der indexgebundenen Anleihe mitunter nur einen Zinssatz von zwei Prozent bekommen. Da heute immer wieder neue Finanzprodukte an den Markt gelangen, besteht inzwischen auch bezüglich der indexgebundenen Anleihe durchaus für den Anleger eine Verwechslungsgefahr mit einem anderen Finanzprodukt, nämlich mit dem Indexzertifikat.
Zwar klingen diese beiden Produkte her vom Namen nicht besonders ähnlich, aber mitunter werden die Indexzertifikate heutzutage auch als Indexanleihe bezeichnet, und dann ist die namentliche Ähnlichkeit mit der indexgebundenen Anleihe natürlich schon vorhanden. Zudem beziehen sich auch die Indexanleihen (Indexzertifikate) auf einen Index, nur handelt es sich dabei um einen Aktien-, Renten- oder Rohstoffindex, um nicht um den Verbraucherpreis-Index. Von der Konstruktion her sind beide Produkte deutlich unterschiedlich, sodass man als Anleger auf die mögliche Verwechslung achten sollte.