Insolvenzkosten beim Insolvenzverfahren

Insolvenzkosten beim Insolvenzverfahren

Für eine private Insolvenz, mit der man ähnlich wie ein Unternehmen dafür sorgen kann, dass seine persönlichen Schulden nach einem gewissen Zeitraum getilgt werden, entstehen Insolvenzkosten in einer gewissen Höhe. Wie hoch diese Insolvenzkosten genau ausfallen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum einen unterscheiden sich die fälligen Gebühren in Deutschland je nach Bundesland, zum anderen hängt es auch von der individuellen Situation des Betroffenen ab. Allgemein sollte man damit rechnen, dass die Insolvenzkosten zwischen 500 und 2000 Euro liegen, wenn die notwendige außergerichtliche Einigung von einem Rechtsanwalt koordiniert wird. Alternativ dazu gibt es in speziellen Beratungsstellen, die von Städten und Gemeinden oder von freien Wohlfahrtsverbänden finanziert werden, kostenlose Hilfe zur gesamten Thematik der Insolvenz.

Hier ist es allerdings so, dass man häufig lange auf einen Termin warten muss, da die Kapazität dieser Institutionen begrenzt ist. Einige Bundesländer vergeben auch Beratungshilfescheine, bei denen die Anwaltsgebühren vom Land übernommen werden. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt dagegen die Insolvenzkosten normalerweise nicht. Wenn keine außergerichtliche Einigung zustande kommt, entstehen weitere Insolvenzkosten für bestimmte Punkte. Zum einen muss nun ein Gericht über das weitere Verfahren entscheiden, dabei hängt die Höhe der Gebühren vom Wert des pfändbaren Vermögens ab.

Hier sollte man im Normalfall mit Insolvenzkosten von 300 bis 500 Euro rechnen, die als Gebühren für das Gericht fällig werden. Auch für den Treuhänder, der die pfändbaren Beträge an die verschiedenen Gläubiger aufteilt, sind gewisse Gebühren fällig. Die Insolvenzkosten in diesem Bereich richten sich nach der Zahl der Gläubiger, die insgesamt vorhanden sind. Grundsätzlich gilt, dass die Gebühren steigen, je höher die Zahl der Gläubiger ist, in den meisten Fällen überschreiten diese Insolvenzkosten allerdings nicht die Summe von 1500 Euro. Bei Personen, für die die Insolvenzkosten zu hoch sind, die sich also zum Beispiel die Gerichtskosten nicht leisten können, können diese gestundet werden.

Damit erhält man einen Zahlungsaufschub und kann in bis zu 48 Monatsraten zahlen, nachdem man von der Restschuld befreit wurde. Dabei werden die gesamten Insolvenzkosten gestundet, also sowohl die Gerichtskosten als auch die Gebühren für den Insolvenzverwalter. Wenn man sich selbst diese Zahlungen nicht leisten kann, muss man vier Jahre lang Monat für Monat einen gewissen Betrag zahlen, alle weiteren Kosten übernimmt die Staatskasse. Spätestens vier Jahre nach dem Ablauf der Wohlverhaltensperiode sind die Insolvenzkosten also komplett beglichen und die Privatinsolvenz ist endgültig abgeschlossen.

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