Invaliditätsversicherung als Invalidenrenten Vorsorge

Invaliditätsversicherung als Invalidenrenten Vorsorge

Die meisten Verbraucher in Deutschland besitzen verschiedene Versicherungen, die auf unterschiedlichen Gebieten für eine finanzielle Absicherung sorgen. Neben der Sozialversicherung, die vor allen Dingen aus der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung besteht, gibt es darüber hinaus noch diverse private Versicherungen, die vom einzelnen Bürger abgeschlossen werden können. Experten empfehlen insbesondere die Privathaftpflicht- sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung, die praktisch in keinem Haushalt fehlen sollten. Darüber hinaus wird von den meisten Fachleuten auch eine private Unfallversicherung empfohlen, was vor allem damit zu tun hat, dass die gesetzlich verankerte Unfallversicherung nur dann mit einer Leistung eintritt, falls sich der Unfall im Zusammenhang mit der Arbeit ereignet hat.

Insbesondere im Bereich der Unfallversicherung gibt es noch eine alternative Versicherungsform, die allerdings nicht ganz so bekannt ist. Es handelt sich dabei um die sogenannte Invaliditätsversicherung, mit der ebenfalls eine gute Vorsorge möglich ist. Um zu verstehen, worin die Unterschiede zwischen Invaliditätsversicherung und Unfallversicherung bestehen, sollte man sich beide Versicherungsformen etwas genauer betrachten. Bei der privaten Unfallversicherung ist es so, dass die Leistung immer dann erbracht wird, wenn der Versicherungsnehmer einen Gesundheitsschaden erleidet, der auf einen Unfall zurückgeführt werden kann. Ereignet sich beispielsweise ein Verkehrsunfall und wird der Versicherungsnehmer in dem Zusammenhang verletzt, würde die private Unfallversicherung zahlen.

Sind die gesundheitlichen Beschwerden allerdings beispielsweise auf eine Erkrankung zurückzuführen, so würde die private Unfallversicherung keine Leistung erbringen. Anders stellt sich die Situation unter Umständen bei der Invaliditätsversicherung dar, denn hier spielt es zunächst einmal keine Rolle, ob die Gesundheitsbeeinträchtigung auf einen Unfall oder auf eine Erkrankung zurückzuführen ist. Wichtig ist bei dieser Versicherung bezüglich der Leistungspflicht nur, dass ein bestimmter Invaliditätsgrad erreicht wird. Der Begriff Invalidität bedeutet für zahlreiche Verbraucher sicherlich, dass der Betroffene erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen hat. Meistens wird in dem Zusammenhang daran gedacht, dass sich der Patient zum Beispiel nicht mehr ohne Hilfsmittel fortbewegen kann.

Tatsächlich gibt es in der Praxis aber noch zahlreiche andere Gesundheitsbeeinträchtigungen, die unter dem Oberbegriff Invalidität zusammengefasst werden. Ähnlich wie bei der privaten Unfallversicherung besteht die Leistung bei der Invaliditätsversicherung darin, dass eine Invalidenrente gezahlt wird. Die Höhe der Rente ist vertraglich festzulegen und sollte sich ungefähr an dem monatlichen Einkommen des Versicherungsnehmers orientieren. Im Fall einer Invalidität wird es nämlich häufig so sein, dass der Betroffene seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und demzufolge mit der Invalidenrente der Wegfall des Einkommens zu ersetzen ist. Wie bei nahezu allen Versicherungen, so gibt es auch im Bereich der Invaliditätsversicherung zahlreiche Angebote, sodass es sinnvoll ist, dass interessierte Verbraucher einen möglichst detaillierten Vergleich durchführen.

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