Fast alle Bundesländer haben einen sogenannten „Topf“, aus dem heraus Gelder entnommen werden können, die auch zur Förderung von Unternehmen genutzt werden können. Oftmals sieht die Förderung so aus, dass Unternehmen ein sehr zinsgünstiges Darlehen nutzen können. Einer dieser „Förderkredite“ wird auch als Investivkredit bezeichnet. In Bayern wird ein solcher Investivkredit zum Beispiel in erster Linie an mittlere und kleine Unternehmen sowie auch an freiberuflich tätige Personen vergeben. Es sollen also eher die kleineren und mittleren Unternehmen sowie Einzelunternehmen gefördert werden. Der Investivkredit soll vor allen Dingen dazu dienen, dass das Unternehmen bestimmte Modernisierungen oder anderweitige Investitionen durchführen kann. Durch den günstigen Zinssatz können zum Beispiel Modernisierungen oftmals sehr kostengünstig durchgeführt werden.
Aber auch zur Erweiterung des Unternehmens können diese Kredite in aller Regel problemlos genutzt werden. Um einen Investivkredit erhalten zu können, muss das Unternehmen bzw. der Freiberufler allerdings fast immer spezielle Voraussetzungen erfüllen können, die je nach Förderungsgeber unterschiedlich ausfallen können. Eine wichtige Voraussetzung besteht zum Beispiel darin, dass die Finanzierungshilfe, um die es sich bei einem Investivkredit natürlich handelt, beim jeweiligen Unternehmen einen großen Teil des Finanzierungsbedarfs decken kann. Auch was den Gewinn des Unternehmens betrifft, gibt es gewisse Einschränkungen zu beachten.
Auf diese Weise möchte der Kreditgeber sicherstellen, dass nicht die großen Unternehmen, sondern die kleineren und mittleren Unternehmen unterstützt werden. In Bayern darf ein Unternehmen zum Beispiel einen Jahresgewinn von maximal 170.000 Euro ausweisen, wenn ein Investivkredit vergeben werden soll. Kann der Kreditnehmer alle Voraussetzungen erfüllen, möchte er natürlich auch noch wissen, wie sich die Förderung im Detail gestalten wird. Wie die Konditionen bei einem Investivkredit konkret aussehen können, lässt sich wiederum gut am Beispiel des Förderkredites aus Bayern veranschaulichen. Hier kann der Finanzierungsanteil, der durch den Investivkredit gedeckt werden soll, zum Beispiel maximal 40 Prozent der Gesamtkosten betragen, die als förderfähig anzurechnen sind.
Die Darlehenssumme muss mindestens 12.000 Euro betragen und darf in aller Regel einen Betrag von 310.000 Euro nicht überschreiten. Wenn es um die Zinsen geht, dann ist wichtig zu beachten, dass der Zinssatz maßgeblich von der Kreditwürdigkeit des Unternehmens abhängig ist. Zudem ist auch die Kreditlaufzeit ein Faktor, der sich auf den Zinssatz auswirkt. Je nach Laufzeit und Bonität kann der Investivkredit mitunter bereits zu einem Zinssatz von unter einem Prozent vergeben werden. Es kann allerdings genauso gut sein, dass der Kreditnehmer bei nicht so guter Bonität mehr als sieben Prozent zahlen muss.