Kapitalwahlrecht in der privaten Rentenversicherung

Kapitalwahlrecht in der privaten Rentenversicherung

Das Kapitalwahlrecht hat seit dem Jahr 2005 eine etwas andere Funktion, als es vor diesem Termin der Fall war. Im Großen und Ganzen geht es bei diesem Begriff darum, dass man das eingesparte Vermögen aus einer Versicherung, wenn dies zur Auszahlung kommt, wahlweise als lebenslange Rente auszahlen lassen kann, andererseits hat man aber auch die Wahl, vom Kapitalwahlrecht Gebrauch zu machen. Kapitalwahlrecht bedeutet also ganz einfach ausgedrückt, man kann sich sein Guthaben, welches sich über die Jahre der Einzahlung zum Beispiel in eine Kapitallebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsauszahlung usw. angesammelt hat, als einen Gesamtbetrag auszahlen lassen. Seit dem 01. Januar 2005 hat sich gesetzlicherseits einiges bezüglich dieser Kapitalwahlrecht-Regelung geändert. Das Kapitalwahlrecht ist im Paragraf 10, Abs. 1, Nr. 2, Buchstabe b, Doppelbuchstabe cc im EStG verankert und genau erläutert.

Die Erträge müssen, wie dies auch bei einer Lebensversicherung der Fall ist, versteuert werden, wenn sie als Gesamtguthaben ausgezahlt werden. Dieser Neuregelung liegt eine Zeitgrenze zu Grunde. Lief der auszuzahlende Vertrag über 12 Jahre oder einen noch längeren Zeitraum, dann sind 50 Prozent zu versteuern, liegt die Zeit unter 12 Jahren, dann sind dies sogar 100 Prozent. Kapitalertragssteuer nennt man diese Regelung. Wichtig hierbei ist, sich schon bei Abschluss eines Vertrages genau zu informieren, wie die gesetzlichen Regelungen in Hinblick auf das Kapitalwahlrecht bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft gestaltet sind. Von Gesellschaft zu Gesellschaft wird dieses Wahlrecht unterschiedlich gehandhabt. Es gibt bestimmte Fristen, die eingehalten werden müssen, innerhalb dieser das Kapitalwahlrecht beantragt werden muss.

Sind diese Fristen überschritten, dann besteht nur noch die Möglichkeit der lebenslangen Rentenzahlung. Die Versicherungsbedingungen sollten hierbei genau unter die Lupe genommen werden. Grundsätzlich gibt es zu sagen, dass das Kapitalwahlrecht bei einer Versicherungsdauer unter 12 Jahren frühestens fünf Monate vor dem vereinbarten Tag der Rentenzahlung, also vor Ablauf der Versicherung, beantragt werden kann. Bei einer Versicherungsdauer über 12 Jahren ist dies frühestens nach Ablauf der 12 Jahre möglich. Das Kapitalwahlrecht ist für den Fall praktisch, wenn man sich zu Rentenbeginn, also bei Auszahlung zum Beispiel eine größere Reise gönnen möchte. Jeder sollte für sich selbst entscheiden, ob für ihn die monatliche Rentenzahlung oder das einmalige Kapital effektiv ist.

Man bezeichnet diese Art der Auszahlung als Kapitalabfindung, die aber auch bei manchen Gesellschaften und Verträgen ausgeschlossen werden kann. In diesem Fall ist dann nur eine lebenslange Rentenzahlung möglich. Es muss in jedem Fall eine sogenannte aufgeschobene Rente vereinbart sein, damit dem Versicherungsnehmer in der Regel das Recht eingeräumt werden kann, statt der Rente eine Kapitalzahlung zu verlangen und zu beantragen. Bei staatlich förderfähigen Rentenversicherungen ist diese Variante allerdings ausgeschlossen, dies ist zum Beispiel bei der Basis- oder Riesterrente der Fall, hier kann das angesparte Guthaben nur in Form einer Rente zur Auszahlung kommen. Möglich ist eine teilweise Kapitalauszahlung von bestimmten festgelegten Beträgen innerhalb zum Beispiel eines Riestervertrages.

Ein bestimmter Anteil des angesparten Guthabens kann hierbei als Einmalzahlung beantragt werden, und der Rest würde dann als lebenslange Rente zur Auszahlung kommen. Gibt es Vorteile, wenn man das Kapitalwahlrecht in Anspruch nimmt, im Gegensatz zur monatlichen Rentenzahlung? Kapitalwahlrecht bedeutet die Auszahlung eines einmaligen Betrages. Diese Summe ist in der gleichen Höhe festgelegt, wie die zu Beginn vereinbarte Rente, die zu leisten wäre, wenn man die lebenslange Rente in Anspruch nehmen würde. Jeder sollte also für sich entscheiden, welche Variante er effektiver und für sich persönlich optimaler empfindet. Man hat die Wahl und davon sollte man gegebenenfalls auch Gebrauch machen.

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