Wer ein Girokonto eröffnet, bekommt im Zuge dieser Kontoeröffnung im Regelfall auch einen Dispositionskredit von der kontoführenden Bank angeboten. So angenehm dieser Dispo ist, er wird natürlich nicht auf Vertrauen gewährt. Wer also das Girokonto mit Dispo haben möchte, sollte sich darüber im klaren sein, dass eine Schufaprüfung hier ein Standardvorgang ist. Keine Bank gewährt Kredite, ohne die Schufa des Antragstellers zu prüfen und bei einem Dispo handelt es sich nun einmal um eine Kredit, den die Bank gewährt. Auch wenn er eine teure Variante des Kredites ist. Negative Einträge in der Schufa können also die Folge haben, dass zwar das Konto gewährt wird, eine Dispogewährung jedoch ausbleibt. Das ist ärgerlich, aber eine völlig normale Vorgehensweise der Banken, die sich so vor Verlusten schützen wollen.
Wer sogar Kontopfändungen hatte oder aber in einer privaten Insolvenz steht, kann sogar mit einer kompletten Ablehnung des Kontoantrages rechnen. Das ist allerdings widerrechtlich, denn jeder Bürger hat einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf ein Girokonto. Allerdings besteht dieser Anspruch nicht auf den Dispo. So muss beim negativen Schufaeintrag oftmals akzeptiert werden, dass das beantragte Girokonto nur als sogenannten Guthabenkonto geführt wird. Das heißt dann, dass Einlösungen von Lastschriften, Auszahlungen und auch Überweisungen nur im Rahmen eines Guthaben erfolgen. Schon wenige Euro zu wenig Guthaben können dann eine Lastschrift platzen lassen.
Daher ist es gerade in diesem Falle umso wichtiger, die aktuellen Kontostände zu kennen, um eine Rückbuchung einer Lastschrift oder eine Nichteinlösung einer Abbuchung zu vermeiden. Das Girokonto, welches dann ohne Dispo gewährt wird, ist ansonsten kein Girokonto zweiter Klasse. Alle Aktivitäten, die auch beim Konto mit Dispo möglich sind, können mit diesem Konto getätigt werden. Wer von negativen Schufaeinträgen weiß - und das ist wohl bei den meisten Verbrauchern eher bekannt - kann auch gleich ein Girokonto ohne Schufa beantragen. Zwar ist hier der Vorgang derselbe, nämlich, dass dieses Konto nur auf Guthabenbasis geführt wird. Allerdings ist die Peinlichkeit der Absage des Dispo so erspart.
Somit sollte sich jeder Kontoinhaber vor einem Kontowechsel über seine finanzielle Situation und auch mögliche Schufaeinträge - die manchmal auch nicht mehr aktuell sind und lediglich versehentlich noch nicht gelöscht wurden - informieren, um dann entweder die notwendige Löschung vor der Kontobeantragung veranlassen oder aber gleich das Girokonto ohne Schufaprüfung und dann eben ohne Dispo beantragen. Wichtig für Verbraucher mit negativen Schufaeinträgen ist darüber hinaus, sich vorab zu informieren, welche Banken überhaupt bereit sind, ein Girokonto zu gewähren. Zwar ist dieses Grundrecht vorhanden, leider sind einige Banken aber zunächst trotzdem nicht bereit, ein Girokonto zu gewähren, was dann vermeidbare Unannehmlichkeiten mit sich bringt. Der Weg zur richtigen Bank kann dann mit einigen Vorabinformationen erfolgreich werden, auch wenn der Dispo trotzdem nicht mit der Kontoeröffnung eingeräumt wird.