Kein Kredit für Azubis bei zu niedriger Ausbildungsvergütung

Kein Kredit für Azubis bei zu niedriger Ausbildungsvergütung

Die Vergabe eines Kredites ist an Grundvoraussetzungen gebunden, zu denen ein Einkommen gehört, welches die ordnungsgemäße Rückzahlung des Kredit Betrages ermöglicht. Die Ausbildungsvergütung reicht in der Regel knapp für die Befriedigung der für das Leben zwingend erforderlichen Grundbedürfnisse aus und wird häufig durch staatliche Förderung aufgestockt. Die meisten Geldinstitute gewähren deshalb keinen Kredit für Auszubildende bei zu niedriger Ausbildungsvergütung. Diese Maßnahme ist durchaus auch im Interesse des Auszubildenden, da ihm hiermit Schutz vor einer Überschuldung gewährt wird. Wer einen Kredit aufnimmt und diesen nicht ordnungsgemäß bedienen kann, gerät leicht in Versuchung, mit einem immer neuen Kredit Löcher zu stopfen und kommt somit in eine Verschuldungs-Spirale, aus der wieder heraus zu finden nicht einfach ist. Zudem sind Auszubildende in einem Lebensalter, in dem Einüben in Verzicht sowie in das Sparen auf ein Ziel hin durchaus noch als lohnende Erziehungs-Ziele angesehen werden können.

Einige Institute, hierzu gehören insbesondere Discount-Kreditgeber, bieten nur einen Standard-Kredit an, der ohne Ausnahme abgelehnt wird, wenn die vorgegebenen Bedingungen nicht erfüllt sind. Andere Institute hingegen geben die Möglichkeit, besondere Umstände geltend zu machen, die einen Kredit dennoch ermöglichen, auch wenn dieser wegen eines höheren Risikos zu erhöhten Zinsen gewährt wird. Ein besonderer Umstand kann bei Auszubildenden die Tatsache sein, dass sie noch bei ihren Eltern wohnen und aus diesem Grund einen geringeren Teil ihres Einkommens für Wohnzwecke ausgeben müssen. Die Entscheidung, keinen Kredit für Azubis bei zu niedriger Ausbildungsvergütung zu gewähren, kann revidiert werden, wenn der Auszubildende nachweist, dass er über ein zusätzliches regelmäßiges Einkommen verfügt.

Dies kann auch die regelmäßige Unterstützung durch die Eltern sein, wobei sich die Bank im Einzelfall garantieren lässt, dass diese Zahlungen während der gesamten Kreditlaufzeit zugesichert bleiben. Eine weitere Möglichkeit, einen Kredit auch als Azubi mit geringem Einkommen aufzunehmen, besteht in der Stellung eines Bürgen, der über ein ausreichend hohe Einkommen oder Vermögen verfügt. Im Regelfall bietet sich eine Bürgschaft der Eltern an. Immer häufiger werden Kredite über geringe Beträge auch ohne Einkommensnachweis angeboten. Diese sind für Auszubildende zugänglich, sofern sie keinen negativen Schufa-Eintrag haben. Vor dem Abschluss eines solchen Kreditvertrages muss der Kunde selber sorgfältig prüfen, ob die vereinbarten Raten bei seinem Einkommen möglich sind. Ein leicht erhöhter Zinssatz ist bei diesen Krediten akzeptabel, da ein Verzicht auf den Einkommensnachweis das Ausfallrisiko für den Kreditgeber erhöht.

Bei Händlerkrediten gilt die Regel, dass kein Kredit für Auszubildende bei zu niedriger Ausbildungsvergütung gewährt wird, ohnehin nur eingeschränkt. Die meisten Händler verzichten bis zu einem bestimmten Betrag, der von Geschäft zu Geschäft variiert, auf die Vorlage einer Verdienst-Bescheinigung und betrachten das Vorhandensein einer Maestro- (EC-) oder Kreditkarte als ausreichende Sicherheit. Da die meisten Banken inzwischen eine Maestro-Karte nicht mehr an ein Mindesteinkommen binden, verfügen Azubis in der Regel über eine solche und haben damit die Möglichkeit, einen Händlerkredit aufzunehmen. Mit dieser Möglichkeit muss verantwortlich umgegangen werden, damit alle anfallenden Zahlungen rechtzeitig geleistet werden können.

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