Kein Kredit für befristete Arbeitnehmer

Kein Kredit für befristete Arbeitnehmer

Möchte man in Deutschland einen Kredit aufnehmen, gilt es vorher einige Voraussetzungen zu erfüllen. Eine grundlegende Voraussetzung ist die Volljährigkeit des Kreditnehmers, die so genannte Kreditfähigkeit. Im Folgenden muss auch die persönliche und wirtschaftliche Kreditwürdigkeit vorhanden sein. Die persönliche Kreditwürdigkeit wird seitens der Bank anhand der Schufa-Auskunft beurteilt, die wirtschaftliche zumeist anhand einer Vermögensaufstellung, Einnahmen- und Ausgabenrechnung und einem Gehaltsnachweis. Liegt ein unbefristetes Einkommen in ausreichender Höhe vor, steht einer Kreditvergabe seitens der Bank zumeist nichts mehr im Wege. Probleme kann es allerdings geben, wenn der Kreditsuchende nur eine befristete Anstellung aufweisen kann.

Anhand der Einnahmen- und Ausgabenrechnung kann der Kunde zusammen mit der Bank feststellen, inwieweit genügend freies Einkommen vorhanden ist, um eine kommende Kreditrate tragen zu können. Dabei werden bei den Einnahmen nur solche Einkünfte berücksichtigt, die dem Kunden dauerhaft und regelmäßig zur Verfügung stehen. Dazu zählen beispielsweise Gehälter aus unbefristeten Anstellungen, Kindergeld oder Miet- und Pachteinnahmen. Handelt es sich bei dem Kunden allerdings um einen befristeten Arbeitnehmer, ist das Kriterium der Dauerhaftigkeit nicht erfüllt. Befristete Arbeitnehmer haben entweder einen befristeten Arbeitsvertrag oder sind als Zeitarbeiter tätig.

Das Problem für die Kreditvergabe besteht darin, dass die Einkünfte nahezu jederzeit, spätestens mit Ablauf des befristeten Vertrages wegfallen können, und somit die Kreditrate evt. nicht mehr tragbar ist. Das Verlustrisiko seitens der Bank ist also erheblich höher, als wenn der Arbeitnehmer unbefristet tätig ist. Natürlich kann auch dieser Angestellte gekündigt werden, aber die Gefahr bei Arbeitnehmern mit befristeten Verträgen ist einfach aus der Praxis heraus deutlich höher. Verliert der Kunde nun seine Arbeit bzw. wird der auslaufende Vertrag nicht mehr verlängert, ist er zunächst arbeitslos und verdient nur noch ca. 60 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens.

Somit ist bei vielen Kunden die Kreditrate nicht mehr tragbar, da 40 Prozent der Einkünfte auf einen Schlag fehlen. Aus den genannten Gründen entscheiden die Banken in den allermeisten Fällen so, dass sie keine Kredite an befristete Arbeitnehmer vergeben. Einige Banken akzeptieren den Kreditantrag allerdings in dem Fall, wenn der Kreditnehmer ausreichende Sicherheiten stellen kann, wie zum Beispiel einen Bürgen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Wahrscheinlichkeit nicht nur bei inländischen Banken eher gering ist, einen Kredit zu bekommen, wenn man "nur" befristet beschäftigt sein sollte.

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