Keine Aktien Spekulationsfrist mehr ab 2009 infolge der Abgeltungssteuer

Keine Aktien Spekulationsfrist mehr ab 2009 infolge der Abgeltungssteuer

Anfang 2009 wird die einjährige Spekulationsfrist für Gewinne aus Aktienverkäufen abgeschafft. Wer nicht bis Ende dieses Jahres noch ins Aktiengeschäft einsteigt, muss seine späteren Aktiengewinne ebenso versteuern wie bisher schon festverzinsliche Geldanlagen. Die bis Ende 2008 gültige Regelung macht Unterschiede in der Besteuerung von Aktiengewinnen und Zinserträgen. Zinsen müssen mit dem jeweils gültigen individuellen Satz versteuert werden, Gewinne aus Aktienverkäufen aber sind gänzlich steuerfrei, wenn die Aktien mindestens ein Jahr lang gehalten werden. Um mehr Steuergerechtigkeit herzustellen, wurde von der Regierung beschlossen, ab 2009 eine einheitliche Besteuerung aller Kapitaleinkünfte einzuführen. Da diese so genannte Abgeltungssteuer direkt von den Geldinstituten vorgenommen wird, ist es für die Anleger auch nicht mehr so leicht, sich auf nicht ganz legale Art der Steuerpflicht zu entziehen.

Vermutlich werden bis Ende des Jahres noch mehr potentielle Steuersünder ihr Geld ins Ausland bringen, wo es noch mildere Bankvorschriften gibt. Die neue Abgeltungssteuer soll 25 Prozent betragen. Dazu kommen noch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, so dass man insgesamt mit einer Belastung von 28 Prozent rechnen muss. Diejenigen, die einen persönlichen Steuersatz haben, der unter diesen 25 Prozent liegt, können sich bei der Einkommenssteuererklärung zu viel entrichtetes Geld zurück holen. Profitieren werden von der neuen Regelung Personen, deren individueller Steuersatz über 25 Prozent liegt, also alle gut verdienenden, denn auch sie werden nur mit der neuen Abgeltungssteuer belastet und nicht mehr wie bisher mit ihrem höheren Steuersatz.

Dieser Personenkreis sollte das laufende Jahr dazu nutzen, sein Vermögen so umzuschichten, dass Zinserträge erst im Jahr 2009 anfallen und nicht schon in diesem. Die neue Abgeltungssteuer bringt es mit sich, dass Aktien weit weniger attraktiv werden als bisher. Das hohe Risiko einer solchen Vermögensanlage wird nicht mehr dadurch belohnt, dass die Gewinne aus dem Verkauf nach einem Jahr steuerfrei sind. Ab 2009 wird sich daher vermutlich so mancher Anleger darüber Gedanken machen, ob er sein Geld nicht zu einem größeren Anteil als bisher festverzinslich und damit risikolos anlegen sollte. Eines sollte man trotz allem nicht vergessen: Auf lange Sicht erzielt man eine deutlich höhere Rendite durch die Geldanlage in Aktien als durch festverzinsliche Wertanlagen.

Natürlich wird es immer wieder Jahre geben, wo die Börsenkurse in den Keller gehen. Die gefallenen Kurse könnte man für einen Einstieg in solide Aktien nutzen, die später gute Renditen erwirtschaften. Bis Ende 2008 sollte eine geplante Umschichtung des Vermögens abgeschlossen sein. Wer sich noch in diesem Jahr Aktien zulegt, profitiert nämlich von dem so genannten Vertrauensschutz: Für solche Aktienanlagen gilt auch über das Jahr 2008 hinaus die bisherige Regelung, nach der für Gewinne aus Aktienverkäufen keine Steuer anfällt, wenn die einjährige Spekulationsfrist eingehalten wird. Wer sich kompetent beraten lassen möchte, sollte sich an seine Bank, die Fondsgesellschaft oder eine Verbraucherzentrale wenden.

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