Wer in Deutschland eine Kreditkarte beantragen möchte, benötigt hierzu seine persönlichen Daten, also seinen Namen, das Geburtsdatum sowie die Adresse. All diese Daten werden anhand des Ausweises überprüft, um Geldwäsche zu vermeiden. Gleichzeitig muss die Kreditkarte an ein Girokonto gebunden sein, wodurch anschließend die Abbuchung der Umsätze erfolgen kann. Jeder Kreditkarteninhaber erhält anschließend eine Plastikkarte, die sowohl den Namen als auch die 16-stellige Kreditkartennummer enthält. Somit ist es natürlich auch nachvollziehbar, welche Einkäufe mit der Karte getätigt werden. Sofern Pfändungen für ein Girokonto vorliegen, werden die Kreditkarten gesperrt und eingezogen, eventuell auf dem Kartenkonto vorhandenes Guthaben wird gleichzeitig gepfändet.
Wer eine Kreditkarte für Bezahlungen als unumgänglich hält, gleichzeitig seine Daten aber nicht preisgeben möchte, kann eine anonyme Kreditkarte beantragen. Bei ihr müssen keine persönlichen Daten genannt werden, auch findet man auf der später ausgestellten Plastikkarte keinen Namen. Sie ist daher auch nicht für Bezahlungen an Tankstellen oder im Restaurant zugelassen, sondern man kann mit ihr lediglich am Geldautomaten abheben oder per Telefon und im Internet bezahlen. Grundsätzlich handelt es sich bei dieser Kreditkarte um eine Prepaid Karte, bei der Verfügungen nur mit vorhandenem Guthaben möglich sind. Um auch hier die Spuren zu verwischen, kann die Einzahlung über Barüberweisungen erfolgen. Bei vielen Banken ist aber auch hierfür mittlerweile die Vorlage des Personalausweises nötig.
Anonyme Kreditkarten können sehr unterschiedlich ausgestattet sein. So können sie zum einen für größere Guthaben genutzt werden (um diese beispielsweise vor Pfändungen zu schützen), welche später am Geldautomaten wieder abgeholt werden. Andere anonyme Kreditkarten wiederum bieten die Möglichkeit, bis zu 5.000 US-Dollar Überziehungskredit zu erhalten. Hierfür ist jedoch eine Sicherheitsleistung von mindestens des doppelten Betrags, also 10.000 US-Dollar, nötig. Einige weitere anonyme Kreditkarten bieten nur geringe Möglichkeiten, Geld einzuzahlen, beispielsweise nur 300 Euro. Bei der Beantragung anonymer Kreditkarten müssen Antragsteller nur einmalig einen Betrag überweisen (bis zu 100 Euro). Anschließend sind keine weiteren Jahresgebühren fällig, lediglich für jede Aufladung werden Kosten fällig (zwischen 7-10% des aufgeladenen Betrages).
Der Antrag derartiger Kreditkarten ist im Internet möglich. Derzeit gibt es keine europäischen Anbieter für anonyme Kreditkarten, man findet jedoch Anbieter aus China. Der Grund hierfür liegt in der Identitätspflicht der europäischen Banken, die wie beschrieben auch für die Vergabe von Kreditkarten gilt. Aus diesem Grund sollte man diese Karten möglichst meiden, denn eine Überprüfung, ob die jeweilige ausländische Bank wirklich seriös ist, ist nur schwer möglich. So gibt es in diesem Sektor nicht wenige Anbieter, die als schwarze Schafe bezeichnet werden können und das Geld der Kunden einfach einbehalten. Hier Ansprüche geltend zu machen ist sehr schwer.