Statistische Erhebungen belegen, dass das Durchschnittsalter der in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge steigt. Auch wenn weiterhin Neufahrzeuge zugelassen werden, wächst der Anteil älterer Fahrzeuge am Gesamtbestand. Bereits seit dem 1.Januar 1997 wird die KFZ-Steuer bei PKW mit Otto- oder Dieselmotoren und bei LKW über 3,5t neben dem Hubraum auch nach dem Schadstoffausstoß berechnet. Bei älteren Fahrzeugen ist die Belastung durch die Abgase natürlich höher, als bei Neuwagen, da es die uns heute bekannte Katalysator- und Filtertechnik für Otto- und Dieselmotoren zum damaligen Herstellungszeitpunkt noch nicht gab. Als Berechnungsgrundlage für die Kfz-Steuer dient die Tabelle der Schadstoffklassen 0-4, nach der die Besteuerung älterer Fahrzeuge mit veralteter oder ohne Schadstofffiltertechnik am höchsten und die der neuesten Fahrzeuge am geringsten ausfällt.
Für den Fahrzeughalter, der seinen PKW nicht alle 5 Jahre erneuern kann, ergibt sich sofort die Frage, ob für sein älteres Fahrzeug eine bessere Schadstoffklasse zu erreichen ist und was das für Steuereinsparungen bringt. Der Markt bietet dazu eine Reihe von Nachrüstmöglichkeiten sowohl für Otto- als auch für Dieselmotoren an. Zu beachten ist dabei vor allem, nach wie viel Jahren Steuerersparnis sich diese Investition rechnet und ob der Zustand des Wagens diese Nutzungsdauer erlaubt.
Folgende Umrüstungsmöglichkeiten gibt es für PKW mit Ottomotoren
Baujahr bis etwa 1989, Nachrüstung mit einem geregelten Katalysator, Verbesserung von Schadstoffklasse 0 auf 1, Kosten ab ca. 700,-€, Steuerersparnis pro 100 ccm 10,23/5,94€, rechnet sich ab dem 5. Jahr je nach Preis.
Baujahr bis etwa 1995, Nachrüstung mit Aufrüst-Katalysator, mit Kaltlaufregelsystem oder mit Zusatzkatalysator, Verbesserung von Schadstoffklasse 1 auf 2 oder D3, Kosten ab ca. 350, 150 oder 75,-€, Steuerersparnis pro 100 ccm 7,77 oder 8,38€, rechnet sich ab dem 1. bis 3. Jahr je nach Preis und erreichter Schadstoffklasse.
Folgende Umrüstungsmöglichkeiten gibt es für Diesel-PKW
Katalysator
Baujahr bis etwa 1989, Nachrüstung mit einem Oxi-Katalysator, Verbesserung von Schadstoffklasse 0 auf 1, Kosten ab ca. 400,-€, Steuerersparnis pro 100 ccm 10,23/5,94€, rechnet sich ab dem 3. bis 5. Jahr je nach Preis.
Baujahr bis etwa 1995, Nachrüstung mit einem Aufrüst- oder Zusatz- Katalysator, Verbesserung von Schadstoffklasse 1 auf 2, Kosten ab ca. 400 oder 160,-€, Steuerersparnis pro 100 ccm 11,30€, rechnet sich nach dem 1. bis 2. Jahr je nach Preis.
Ruß-Partikelfilter
Die Nachrüstung mit Ruß-Partikelfiltern wird bis zum 31.12.2009 einheitlich mit einem Steuerfreibetrag von 330,-€ gefördert. Hier muss im Einzelfall der Preis der Umrüstung mit dem Förderbetrag und der Steuerersparnis verglichen werden, um die notwendige Restlaufzeit des Wagens zu ermitteln.
Man sollte mit ca.700-900,-€ Materialpreis rechnen.
Für PKW mit Gasantrieb gelten die gleichen Steuersätze, wie für Antriebe mit Benzin. Eine nachträgliche Umrüstung rechnet sich nur über die Spritkostenersparnis auf Grund der bis 2018 festgesetzten Steuervergünstigung der Gaspreise.
Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind (Oldtimer) werden pauschal besteuert, unabhängig vom Hubraum und Schadstoffausstoß.