Kontopfändung und Kontopfändungsschutz

Kontopfändung und Kontopfändungsschutz

Ein Girokonto ist heutzutage die grundlegende Voraussetzung, um am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können. So wird das Girokonto insbesondere für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit benötigt. Aber auch für die regelmäßigen Zahlungen an den Vermieter oder an den Stromversorger ist ein Girokonto unerlässlich. Vor der Reform der Kontopfändung bestand für den Schuldner kein Kontopfändungsschutz. Dadurch führte eine Pfändung des Girokontos stets zu einer vollständigen Blockade des Zahlungsverkehrs. Dies bedeutete für den Kontoinhaber, dass die wichtigen regelmäßigen Zahlungen nicht mehr ausgeführt werden konnten, wie zum Beispiel die Zahlung der Miete, der Versicherungen oder die Zahlungen an den Energielieferanten. Dadurch hatte eine Kontopfändung oftmals erhebliche Auswirkungen auf das wirtschaftliche und soziale Leben des Schuldners.

Am 1. Juli 2010 trat die Reform der Kontopfändung in Kraft. Durch diese erhält jeder Schuldner die Möglichkeit, bei einer Kontopfändung ein Pfändungsschutzkonto zu erhalten. In der Praxis bedeutet dies, dass im Falle einer Pfändung der Schuldner von der Bank oder Sparkasse verlangen kann, dass das bisherige Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird. Mit diesem Konto erhält der Schuldner einen Kontopfändungsschutz. Durch diesen Schutz kann der Schuldner über einen Teil der Einkünfte weiterhin verfügen, wenn diese unter der Pfändungsfreigrenze liegen. Grundsätzlich liegt diese Pfändungsfreigrenze auf der Höhe des Grundfreibetrages von derzeit 985,15 Euro im Monat. Dieser Grundfreibetrag stellt jedoch nur die Basis dar.

Unter Umständen erhalten einige Schuldner eine höhere Pfändungsfreigrenze eingeräumt. Dieses kann zum Beispiel bei Unterhaltspflichten des Schuldners der Fall sein. Das Pfändungsschutzkonto kann der Schuldner wie ein Girokonto im Rahmen der Pfändungsfreigrenze frei nutzen. Laut dem Pfändungsschutzgesetz erhält der Schuldner jedoch nur die Möglichkeit einer Umwandlung eines bestehenden Girokontos zu einem Pfändungsschutzkonto. Jedoch erhalten auch Schuldner ohne ein Girokonto in der Regel ein solches Guthabenkonto zur Verfügung gestellt. Durch den neuen Kontopfändungsschutz erhält der Schuldner die Möglichkeit, trotz einer Kontopfändung weiterhin in angemessenem Maße am Wirtschaftsleben teilzunehmen.

Dadurch hat der neue Kontopfändungsschutz nicht nur positive Auswirkungen für den Schuldner, sondern auch für den Gläubiger. Denn der Schuldner erhält durch den Kontopfändungsschutz eine verbesserte Grundlage, um weiterhin der beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Dadurch erhält der Schuldner weiterhin seine festen Einkünfte und kann die Schulden schneller an den Gläubiger zurück bezahlen. Neben den Vorteilen für Gläubiger und Schuldner wirkt sich der neue Kontopfändungsschutz auch positiv für die Banken und Sparkassen aus. Denn ein Pfändungsschutzkonto gestaltet sich für diese besonders unbürokratisch. Dadurch ist die Verwaltung der Pfändungsschutzkonten für die Banken und Sparkassen, im Gegensatz zu den alten Regelungen der Kontopfändung, weniger aufwendig.

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