Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man die Kosten einer Wohnung bzw. einer Immobilie steuerlich absetzen kann. Allerdings ist das nicht bei jeder Wohnung und Immobilie möglich, sondern es müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss man ganz deutlich danach trennen, ob man die jeweilige Wohnung bzw. die Immobilie selber nutzen möchte oder ob man das Objekt vermieten möchte. Zudem bleiben Gewerbeimmobilien ganz außen vor, denn diese sind als Betriebsausgaben stets absetzbar. Bei den Privatimmobilien ist es hingegen so, dass eine Wohnung, welche zur Selbstnutzung bestimmt ist, steuerlich nicht geltend gemacht werden kann. Nur ganz wenige Kosten können hier abgesetzt werden. Ansonsten hat man lediglich die Möglichkeit, eine Förderung in Form der Riester Zulagen, das so genannte Wohnriester, in Anspruch zu nehmen.
Anders sieht es allerdings aus, falls man die gekaufte Wohnung bzw. die Immobilie vermietet oder verpachtet. Ist dieses der Fall, kann man die Kosten unter bestimmten Vorgaben auf jeden Fall von der Steuer absetzen. Welche Kosten kann man absetzen und in welcher Höhe? Nimmt man einmal die vermietete Eigentumswohnung als Beispiel, dann erzielt der Eigentümer und Vermieter zunächst einmal natürlich Einnahmen, die steuerrechtlich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gelten. Diese Erträge müssen demnach auch versteuert werden. Auf der anderen Seite hat man jedoch die Möglichkeit, auch alle Kosten, die in Zusammenhang mit dem Eigentum an der Eigentumswohnung in Verbindung stehen, steuerlich geltend zu machen, also abzusetzen. Zu diesen absetzbaren Kosten zählen zum Beispiel die Kosten für den Kauf, Kosten im Rahmen der Vermietung oder auch die Schuldzinsen, die man für den Kredit zur Finanzierung der Wohnung zahlen muss.
Es gibt aber noch weitere Kosten, die man im Zusammenhang mit der Wohnung absetzen kann (Gleiches gilt natürlich auch für ein vermietetes Haus). So können beispielsweise alle Kosten im Zusammenhang mit der Hausverwaltung, Kosten für Reparaturen oder anderweitige Maßnahmen zur Instandhaltung, sowie weitere Kosten, die nicht auf den Mieter übertragbar sind, ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Zudem gibt es wenige Kosten, die auch dann absetzbar sind, wenn der Eigentümer die Wohnung selber nutzt. Dazu zählen die Grundsteuer, wiederum Kosten für Reparaturen und auch Versicherungen im Zusammenhang mit der Wohnung, wie beispielsweise die Gebäudeversicherung. Aber auch wenn die Wohnung gerade einmal nicht vermietet wird, fallen natürlich laufende Kosten an. Diese führen dann zu negativen Einkünften im Bereich der Vermietung und Verpachtung und können mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten steuermindernd verrechnet werden.