Kosten von Leichtkraftrad-Versicherungen im Vergleich

Kosten von Leichtkraftrad-Versicherungen im Vergleich

Auch Fahrer von Leichtkrafträdern benötigen für ihr Zweirad eine entsprechende Haftpflichtversicherung, denn ohne diese darf das motorisierte Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden. Beim Verursachen eines Unfalls mit dem Zweirad muss der Fahrer in voller Höhe für den verursachten Schaden haften. Die Haftpflichtversicherung tritt an dieser Stelle regulierend ein und leistet den finanziellen Schadenersatz. Wer sich als Halter einen erweiterten Versicherungsschutz wünscht, der kann sich ergänzend zur Haftpflichtversicherung für den Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung entscheiden. Damit sind weitere Risiken, beispielsweise der Diebstahl oder ein Brandschaden am Zweirad, mitversichert.

Die Teilkasko kann zum Beispiel auch bei Glasbruch, Schäden durch Naturgewalten oder bei Zusammenstößen mit Tieren den Schaden ersetzen. Wird bei Versicherungsabschluss darauf geachtet, dass der Versicherer weitgehend auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichtet, dann sind auch derartige Schäden mitversichert. Ein solcher Schaden kann zum Beispiel eintreten, wenn der Versicherte sein Zweirad im Freien abstellt, obwohl es zuvor eine Sturmwarnung gegeben hat. Tritt nun ein Sturmschaden am Fahrzeug ein, dann erhält der Versicherte dennoch den Schaden durch den Versicherer erstattet. Die Versicherungsbedingungen können sich je nach Wahl des Versicherers und des Tarifs teils deutlich voneinander unterscheiden. Üblich sind zum Beispiel Versicherungssummen von insgesamt 100 Millionen Euro für, wie Personen-, Sach- und Vermögensschäden. In Bezug auf Personenschäden gibt es jedoch häufig Besonderheiten.

In dem Bereich sind oftmals Begrenzungen auf die Schadenssumme je geschädigter Person vorgesehen, zum Beispiel 15 Millionen Euro. Kommen somit drei Personen durch einen Verkehrsunfall zu einem Schaden, dann erstattet der Versicherer in diesem Fall für Personenschäden maximal bis zu 45 Millionen Euro. Bei Wahl der Versicherung ist darauf zu achten, dass sich nicht jedes Zweirad über eine spezielle Leichtkraftrad-Versicherung absichern lässt. Die Versicherungsbedingungen sehen häufig vor, dass nur Leichtkrafträder sowie Motorroller versicherbar sind, deren Hubraum zwischen 50 und 125 ccm liegt. Zudem darf die Motorleistung in der Regel nicht mehr als 11 kW betragen. Für diese leicht motorisierten Zweiräder ist eine vergleichsweise günstige Absicherung möglich. Ersparnisse können in Bezug auf die Versicherungsprämie erzielt werden, wenn der Versicherte zum Beispiel bereits seit mehreren Jahren in Besitz eines Führerscheins ist. Auch bei älteren Fahrern über 23 Jahren oder bei entsprechend langer Fahrpraxis können je nach Versicherer Rabatte vereinbart werden.

^