Eine immer größer werdende Anzahl Menschen hierzulande sind verschuldet. Sei es, dass sie aufgrund verschiedener Umstände nicht mehr in der Lage waren, ihre Schulden zu begleichen, oder auch einfach deshalb, weil sie schlichtweg ihre Schulden nicht mehr bezahlen wollen. Grundsätzlich gilt hier, dass man davon ausgehen muss, dass die Schulden in jedem Fall bezahlt werden müssen. Dabei ist es wichtig, dass man sich zunächst einmal einen Überblick über die bestehenden Schulden und Verbindlichkeiten verschafft. Da bei vielen Menschen schon so viele Schulden aufgelaufen sind, dass der nötige Überblick nicht mehr gegeben ist, kann man davon ausgehen, dass sie einfach den Kopf in den Sand stecken, die Schuldenspirale ihrer Eigendynamik überlassen und sich um nichts mehr kümmern. Doch genau das ist der absolut falsche Weg, den man einschlagen kann.
Man muss hier in jedem Fall etwas tun, und sich um die Schulden und deren Abbau kümmern. Schafft man es alleine nicht, ist es ratsam, eine Schuldner Beratung aufzusuchen, die sich mittlerweile in nahezu jeder Stadt befindet. Dabei muss man jedoch darauf achten, dass es sich um eine seriöse Schuldner Beratung handelt, die man daran erkennt, dass hier keinerlei Kosten anfallen werden. Zum ersten Beratungsgespräch sollte man dann sämtliche Rechnungen, Mahnungen und Mahnbescheide sowie eine Übersicht der anderweitigen laufenden Kosten mitbringen. Anhand dieser Unterlagen macht sich der Berater zunächst einmal ein Bild davon, welche Schulden überhaupt bestehen. Aus diesen Angaben zur Schuldenlast, zum monatlichen Einkommen und den festen Ausgaben wie Miete und Co. heraus, ergibt sich das zur Schuldentilgung und letztendlich angestrebten Entschuldung zur Verfügung stehende Kapital.
Aus diesem errechnen die Schuldner Berater gemeinsam mit dem Schuldner einen Tilgungsplan mit dem die einzelnen Gläubiger bedient werden können. Wird jedoch klar, dass es aufgrund eines geringen Einkommens nicht möglich ist, eine Tilgung sämtlicher Schulden herbei zu führen, so entscheidet man sich häufig für die Einleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Dabei werden die Gläubiger angeschrieben und über diesen Schritt informiert. Der Schuldner muss nun über einen Zeitraum von sechs Jahren sämtliche Gelder, die über einem gewissen Selbstbehalt liegen, abtreten. Diese werden anteilmäßig auf die einzelnen Gläubiger verteilt. Nach Ablauf der sechsjährigen Wohlverhaltensperiode kann man davon ausgehen, dass die Restschuldbefreiung stattfindet, der Schuldner also schuldenfrei ist.