Bei der Prüfung des Kreditantrages durch die Banken nimmt die sogenannte Bonitätsprüfung, also die Prüfung der Sicherheiten des potentiellen Kreditnehmers, stets eine zentrale Rolle ein. Durch diese umfassende Prüfung der Sicherheiten des Antragenden versuchen die Banken das Risiko eines Kreditausfalls einzudämmen. Entsprechend dieser Idee bestimmen sich auch die Prüfungspunkte mit denen die ausreichende Sicherheit des Kreditnehmers überprüft wird. Eine zentrale Stellung innerhalb der Bonitätsprüfung nimmt dabei insbesondere die Prüfung des Gehalts des Antragenden ein. In diesem Fall muss der potentielle Kreditnehmer in der Regel einen Einkommensnachweis erbringen, der bei unselbständigen Tätigkeiten meist aus den letzten drei Gehaltsabrechnungen sowie dem Arbeitsvertrag mit einer vom Arbeitgeber ausgestellten Verdienstbescheinigung besteht.
Bei einem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit wird dagegen in der Regel auf die steuerliche Bewertung abgestellt. Erforderlich sind hier etwa die Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre sowie falls vorhanden die letzten beiden Jahresabschlüsse. Insbesondere bei Krediten mit einem hohen Volumen wird auch gelegentlich eine betriebswirtschaftliche Auswertung gefordert. Hat das auf diese Weise bewiesene Einkommen nicht die entsprechende Höhe, wird der Kredit in der Regel versagt. Ob das jeweilige Einkommen eine entsprechende Höhe hat, bestimmt sich zuerst nach der Höhe des Kredits und der Tilgungsraten. So versteht es sich von selbst, dass ein hoher Kredit mit hohen Tilgungsraten auch ein Einkommen von entsprechender Höhe benötigt. Bei geringeren Einkommen ist hingegen von dem Kriterium der Lebenshaltungskosten auszugehen.
Als Lebenshaltungskosten sind dabei die Kosten, die notwendig aufwendet werden müssen, um das Leben in einer menschenwürdigen Weise zu bestreiten. Ermittelt werden die Lebenshaltungskosten von dem Statistischen Bundesamt, das verschiedene Durchschnittswerte verrechnet und dabei auch das aktuelle Inflations- und Preisniveau berücksichtigen. Das Ergebnis dieser Rechnung wird in einem sogenannten Lebenshaltungskostenindex veröffentlich, der Vergleiche mit den Vorjahren ermöglichen soll. Die Banken nehmen dabei Bezug auf diesen Wert, um eine zumindest theoretische Sicherheit der Kreditsumme zu gewährleisten. Die dahinter stehende Überlegung ist dabei durchaus einfach. Zwar ist es denkbar, dass auch Kreditnehmer deren Einkommen unter den statistischen Lebenshaltungskosten durch eine entsprechend disziplinierte Lebensführung ohne weiteres in der Lage sind die Tilgungsraten zu bestreiten, die rein rechnerische Chance dieser Möglichkeit ist aber im Vergleich zu der Situation eines Kreditnehmers mit höhere Einkommen eher gering.
Dies liegt an der theoretischen Konzeption der Lebenshaltungskosten als volkswirtschaftliche Kennziffer: Wenn das Einkommen theoretisch nur ausreicht um den Alltag zu bestreiten, woher soll dann Kapital für die Tilgung des Kredits kommen? Da die deutschen Banken traditionell eher risikoavers wirtschaften werden sie in dieses möglicherweise nur geringe Risiko nur selten eingehen. Ein Kredit ist bei geringem Einkommen daher meist nur möglich, wenn das Einkommen über den Lebenshaltungskosten liegt, damit der Kredit auch theoretisch getilgt werden kann. Etwa aus diesem Grund bekommen Empfänger von Arbeitslosen- und Sozialbezügen meist keine Kredite, da sich diese Bezüge im Wesentlich an den Lebenshaltungskosten orientieren.