In der Werbung klingt es oft so einfach: "Sie wünschen sich ein neues Auto oder eine neue Küche? Finanzieren Sie diese doch einfach über uns!". Bei diesen Krediten handelt es sich in den meisten Fällen um standardisierte Ratenkredite, die, wie der Name schon sagt, über eine fest vereinbarte Zeit in gleichen Monatsraten zurückgeführt werden. Die Voraussetzung zum Erhalt eines Ratenkredit ist aber ein festes monatliches Einkommen, welches aus einer nichtselbstständigen Beschäftigung erzielt wird. Damit haben Selbstständige keine Möglichkeit, einen solchen Ratenkredit aufzunehmen und ihre Wünsche so einfach und schnell zu finanzieren. Der Grund, warum Selbstständige diese Art von Krediten nicht aufnehmen können, ist ihr unregelmäßiges Einkommen. Dies ist oft von saisonalen Bedingungen oder der allgemeinen Auftragslage abhängig und kann daher nie im Voraus bestimmt werden.
Zwar weisen viele Selbstständige auf Sicht eines Jahres gute Umsatz- und Ertragszahlen aus, die Monatseinkünfte können jedoch stark schwanken. Aus Sicht der Bank ist es somit nicht gewährleistet, dass die Raten immer pünktlich und in voller Höhe beglichen werden können. Ein weiterer Grund, warum Kredite an Selbstständige nur begrenzt vergeben werden, ist die Kreditvergabe auf der Grundlage von Basel II, die seit 2007 in Europa umgesetzt wurde. Hiernach werden alle Kreditnehmer einem Scoring unterzogen, welches persönliche sowie wirtschaftliche Faktoren des Kunden enthält. Für die Bewertung der Kreditwürdigkeit müssen Selbstständige ihre Bilanzen bzw. betriebswirtschaftlichen Auswertungen bei der Bank einreichen, weiterhin muss einen Einnahmen- und Ausgabenrechnung erstellt werden.
Bei Selbstständigen kommt noch hinzu, dass auch die jeweilige Branche durch ein Scoring bewertet wird. So kann ein Gastwirt zum Beispiel sehr gute Umsatzzahlen aufweisen, aufgrund der eher negativen Bewertung seiner Branche hat er es sehr schwer, überhaupt einen Kredit zu bekommen. Wird der Kredit doch genehmigt, wird er zudem nur zu sehr hohen Konditionen vergeben. Aufgrund der relativ hohen Risiken bei der Kreditvergabe an Selbstständige verlangen Banken zudem in fast allen Fällen die Stellung von Sicherheiten. Dies kann zum Beispiel die Verpfändung von Sparguthaben oder die Abtretung von Lebensversicherungen sein.
Für langfristige Kredite eignen sich auf Grundschuldeintragungen. Die Kredite, die dann an Selbstständige vergeben werden, sind meist Annuitätendarlehen. Doch nicht alle Banken haben dieses Konzept bereits vollständig umgesetzt, mittlerweile finden sich nämlich auch wieder einige Banken, die auch Ratenkredite an Selbstständige vergeben. Diese Institute vertreiben ihre Produkte jedoch häufig nur im Internet bzw. haben ihren Sitz im Ausland. Daher ist bei solchen Krediten immer ein Blick auf die jeweiligen Bedingungen zu werfen, auch die Höhe der Gebühren sollte berücksichtigt werden.