Kredit ohne Ablehnung nur bei positiver Schufa

Kredit ohne Ablehnung nur bei positiver Schufa

Wird ein Kredit beantragt, prüft die Bank zuerst die Kreditwürdigkeit. Sie besagt, ob der Kredit grundsätzlich aus dem Einkommen tragbar ist. Dieses Einkommen muss natürlich aus einem Arbeitsverhältnis oder der Selbstständigkeit heraus erzielt werden, Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Hartz IV werden hierbei nicht angerechnet. Um zu ermitteln, ob die Kreditrate ins Budget passt, wird eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aufgestellt. Wird hierbei ein Überschuss von mindestens der Kreditrate ermittelt, kann der Kredit eigentlich vergeben werden. Allerdings werden von der Bank weitere Prüfungen vorgenommen. Hierzu gehört die Abfrage der Schufa-Daten. Dies muss der Antragsteller durch Unterschrift der Schufa-Klausel genehmigen. Die nun getätigte Abfrage zeigt dem Bankmitarbeiter, ob und in welcher Höhe weitere Darlehen bestehen, ob und wie viele Girokonten bzw. Kreditkarten vorhanden sind und ob eventuell Zahlungsrückstände zu erkennen sind.

Ist letzteres der Fall und befindet sich ein Kredit bereits in der Abwicklung, kann ein neuer Kredit in keinem Fall genehmigt werden. Gleiches gilt, wenn bereits die Privatinsolvenz beantragt wurde oder wenn der Antragsteller die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. In diesen Fällen hat der Kunde bereits einen Kredit nicht ordnungsgemäß bedient und die Bank muss mit Kreditausfällen rechnen. Da selbst rückständige Handyrechnungen in die Schufa eingegeben werden, haben vermehrt Kunden mit einem negativen Schufa-Eintrag zu kämpfen. Wer damit rechnet, sollte daher privat vor dem Weg zur Bank eine Abfrage seiner gespeicherten Daten tätigen. Dies ist über die heimische Schufa-Stelle jederzeit möglich. Mitunter sind in einer Abfrage nämlich auch Daten gespeichert, die bereits veraltet oder erledigt sind.

In diesem Fall hat der Kunde das Recht, die falschen Daten löschen zu lassen. Ist die Löschung dann erfolgt, kann der Kredit bei der Bank erneut beantragt werden. Fazit: Die wohl wichtigste Prüfung bei einem Kredit ist die Überprüfung der Schufa-Daten. Auch wenn das Gehalt erstklassig und die Stellung gesichert ist, wenn ein negativer Schufa-Eintrag vorhanden ist, kann grundsätzlich kein Kredit vergeben werden. Auch die Stellung von Sicherheiten kann dann nicht mehr helfen. Daher sollte ein Eintrag möglichst vermieden werden, bei offenen Rechnungen oder noch ausstehenden Kreditraten sollten Schuldner möglichst immer den Weg zum Gläubiger suchen. Denn ein einmal erstellter Eintrag wird erst drei Jahre nach dessen Erledigung gelöscht. Innerhalb dieser Zeit sind weder Kreditaufnahmen noch Abschlüsse von Handyverträgen möglich.

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