Antragsteller, die bei einer Bank einen Kredit beantragen, müssen immer nachweisen, dass sie die Raten hierfür auch aus ihrem Einkommen tragen können. Dieser Nachweis erfolgt anhand einer Budgetrechnung, die die Bank in ihren Systemen erstellt. Wichtigster Punkt ist hierbei die Höhe des Einkommens. Zum Einkommen zählen hierbei neben dem monatlichen Gehalt bzw. dem Lohn auch eine dauernde Rente, die der Kreditnehmer erhält sowie das Kindergeld. Allerdings wird dieses nur dann zum Einkommen gezählt, wenn die Kinder voraussichtlich über die Dauer des Kredites noch zu Hause leben. Das Kindergeld für ein 18jähriges Kind wird bei den meisten Banken nicht mehr anerkannt. Gleiches gilt für den Unterhalt, der nur dann angerechnet wird, wenn er auch noch über Jahre eingeplant werden kann. Grundsätzlich rechnen die Banken nur Einkommen hinzu, welches dauerhaft oder zumindest für die Laufzeit des Kredites erzielt wird. Elterngeld und Arbeitslosengeld, die beide nur für ein Jahr gezahlt werden, gehören daher nicht dazu. Auch Überstundenzuschläge, Schichtzuschläge sowie die Auslöse bei Berufskraftfahrern werden nicht als Einkommen gerechnet.
Neben den Ausgaben werden weiterhin alle regelmäßigen Ausgaben im Budget eingerechnet. Somit kann schließlich ermittelt werden, ob ein Überschuss erzielt wird, aus dem die Kreditrate bedient werden kann. Zu den Ausgaben gehören Lebenshaltungskosten, Haushaltsnebenkosten, Versicherungen, bereits bestehende Kreditraten sowie Sparraten. Werden bei allen Posten die tatsächlichen Ausgaben angesetzt, werden die Lebenshaltungskosten von der Bank pauschal festgesetzt. Sie betragen 650 Euro für die erste im Haushalt lebende Person sowie 200 Euro für jede weitere Person. Aus vielen erstellten Budgetrechnungen geht aufgrund der hohen Lebenshaltungspauschalen, die viele Familien nicht ausnutzen, ein negativer Saldo hervor, der Kredit kann also nicht genehmigt werden.
Gleiches gilt, wenn kein fester Arbeitgeber benannt werden kann. Bei diesem muss der Kreditnehmer aber auch mindestens sechs Monate angestellt sowie die Probezeit muss abgelaufen sein. Erst dann wird das Arbeitsverhältnis anerkannt. Noch vor einigen Jahren konnten Kreditnehmer trotz dieser Umstände einen Kredit erhalten, und zwar indem Sicherheiten gestellt wurden. Dies konnte etwa das Sparbuch der Mutter oder eine Lebensversicherung des Vaters sein. Auch eine Grundschuld auf das eigene Haus wurde oftmals anerkannt. So hatte die Bank zumindest die Sicherheit, dass der Kredit gedeckt war, wenn der Kreditnehmer selbst die Raten nicht mehr bezahlen kann. Heute ist diese Kreditvergabe nur noch sehr selten anzutreffen, denn der Aufwand für die Verwertung der Sicherheiten ist sehr hoch und kostenintensiv.
Einzig bei der Hinterlegung von Bargeld auf Sparkonten, auf die die Bank jederzeit Zugriff hat, kann auf die Offenlegung der Einkommensverhältnisse verzichtet werden. In allen anderen Fällen müssen Kreditnehmer unbedingt über ein festes Arbeitsverhältnis sowie ein ausreichend hohes Einkommen verfügen. Ist dies nicht der Fall, kann der Kredit auch bei der Stellung von Sicherheiten nicht vergeben werden, der Antrag wird abgelehnt.